RV Patientenbewachung-/beförderung LVR-Kliniken
RV Patientenbewachung-/beförderung LVR-Kliniken
Durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes sollen folgende Bereiche abgedeckt werden • Patientenbewachung und -beförderung (sicherheitsbegleitete Personenbeförderung) Entsprechend den Vorgaben des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW (StrUG NRW zu folgenden Anlässen ¿ Vorführen zu Gerichten, insb. Wahrnehmung der Gerichtstermine von nach § 126 StPO untergebrachten Patient*innen ¿ Ggfs. Erstzuführungen in eine Maßregelvollzugseinrichtung ¿ Ggfs. Rückführung in eine Justizvollzugsanstalt • Patientenbewachung außerhalb einer LVR-Klinik (Krankenhaus) Der Einsatz in der anfordernden LVR-Klinik erfolgt primär als zusätzliche Sicherung (Maßnahmen zur Fluchtverhinderung gem. § 34 StrUG NRW) und Verhinderung von Gefangenenbefreiungen (§ 120 StGb) von Patienten während einer externen, dauerhaften stationären Behandlung in einem somatischen Krankenhaus bzw. für die Dauer der Abwesenheit von der forensischen Station. • Unterstützung Einsatz Forensik sowie auf weiteren allgemeinpsychiatrischen (geschützten) Stationen Übergriffe durch Patient*innen der forensischen Station der jeweiligen LVR-Klinik sollen im Rahmen der Möglichkeiten des Sicherheitsdienstes verhindert werden. Zudem muss dadurch dem Sicherheitsbedürfnis der weiteren Patienten der forensischen Station sowie der Mitarbeitenden des Auftraggebers nachgekommen werden (Handlungssicherheit im Dienst und "Arbeit ohne Angst"). • Bereitschaftspauschale für die LVR-Universitätsklinik Essen und die LVR-Klinik Bedburg-Hau (optionale Positionen) In Einzelfällen (Erfahrungswert ca. 10x pro Jahr) kann eine Patientenbeförderung, vorrangig für die LVR-Universitätskliniken Essen und die LVR-Klinik Bedburg-Hau, auch an Wochenenden und Feiertagen notwendig werden. Der/die Auftragnehmer*in stellt daher für die LVR-Universitätsklinik Essen sowie für die LVR-Klinik Bedburg-Hau an den Wochenenden (Samstag/Sonntag) und gesetzlichen Feiertagen von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr einen Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der die Vorgaben aus Ziffer 3.4.1 dieser Leistungsbeschreibung erfüllt. Der Bereitschaftsdienst muss die Fahrt innerhalb von 3 Stunden nach Beauftragung angetreten haben.