Konzession: Digitale Außenwerbung
Konzession: Digitale Außenwerbung
Die Stadt überlässt dem Konzessionsnehmer 23 städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen digitale Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des Konzessionsnehmers, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeanlagen aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Zusätzlich soll der Konzessionsnehmer auch redaktionelles Programm über die Werbeanlagen ausspielen. Als Gegenleistung erwartet die Stadt die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, das Bereitstellen von Mediafreileistungen, die Gewährung von Rabatten auf Medialeistungen und das Ermöglichen von Krisenkommunikation. Es werden Standorte für 9 digitale Großflächen im Straßenraum - 4 Standorte ab dem 01.03.2027 und 5 weitere ab dem 01.07.2027 -, 8 digitale Kleinflächen in den Stadtbahnanlagen und 6 digitale Kleinflächen im Straßenraum zur Verfügung gestellt. Daneben hat die Stadt bereits Werberechte für den Betrieb weiterer Werbeanlagen vergeben. Für die Werbeanlagen auf Stadtgrund werden in dieser Ausschreibung Standorte vorgegeben. Es ist Aufgabe des Konzessionsnehmers, die baurechtlichen Genehmigungen für jede Werbeanlage einzuholen. In Abstimmung mit der Stadt können vorgegebene Standorte gegen alternative Standorte getauscht werden. Die Prüfung der planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit alternativer Standorte sowie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen ist Aufgabe des Konzessionsnehmers. Der städtische Raum wird zunehmend als Aufenthaltsraum geschätzt und in Anspruch genommen. Daher steigen die Anforderungen an die Qualität der Werbeanlagen, deren Pflege und deren Nutzen für die Stadt. Die Bieter sind aufgefordert, eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet anzubieten, die dem Stadtbild Bochums entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich, vielmehr sollen alle Angebote nach Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Ein Teil der Werbeanlagen soll zudem möglichst einen Beitrag zur Entwicklung von Smart-City Lösungen leisten bzw. entsprechend nachrüstbar sein (z.B. WLAN-Zugänge, Handyladestationen oder Sensoren für verkehrssteuernd relevante Daten, Umweltdaten etc.). Die Stadt erwartet vom zukünftigen Konzessionsnehmer für die Bereitstellung der städtischen Flächen zur Durchführung von Werbung - die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, - das Bereitstellen von Mediafreileistungen für den Konzern Stadt, - das Bereitstellen eines CMS, über das die Stadt ihre Motive eigenständig und direkt auf die digitalen Werbeanlagen senden kann, - 50% Rabatt auf den Listenpreis von Werbeschaltungen für den Konzern Stadt und den örtlichen Parteien und Wählergemeinschaften (bei diesen ab acht Wochen vor Wahlen) - sofern die digitalen Werbeanlagen für Wahlwerbung zur Verfügung gestellt werden, - das Ermöglichen von Krisenkommunikation durch Anbindung der Werbeanlagen an das MoWaS-System des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Eine MoWaS-Station ist in der Leitstelle der Feuerwehr bereits vorhanden, - ein zwischen der Werbung laufendes redaktionelles Programm, das sich an alle Zuschauergruppen richtet und Themen wie Nachrichten, Wetter, Sport, Unterhaltung und Lokales aufgreift, - das Einbinden der Top-News von der Webseite bochum.de in das redaktionelle Programm, - die Bereitschaft, die 20 Projektionsflächen mit Projektoren in U-Bahnhöfen für Werbezwecke zukünftig zu betreiben; die derzeit installierten Werbeanlagen inkl. Lichtschranken können möglicherweise vom bisherigen Eigentümer übernommen werden.