Lieferung und Montage eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt
Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung
Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungs Löschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1
Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.