Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal
Buslinienverkehr im Linienbündel Ahorn-Boxberg
Das Linienbündel Ahorn-Boxberg besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 930, 933, 934, 937 und 939 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Linie 935 Bad Mergentheim – Assamstadt – Boxberg wurde neu konzipiert und bildet durch eine Verknüpfung mit der Linie 930 einen Ringverkehr. Unter der Linie 932 wird der freigestellte Schülerverkehr zu den Schulen in Stuppach und Neunkirchen in den ÖPNV integriert. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Ahorn-Boxberg sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Creglingen
Das Linienbündel Creglingen besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 967, 968, 969 und 970 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Creglingen sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Süd
Das Linienbündel Bad Mergentheim Süd besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 944, 949, 952 und 955 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim Süd sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Külsheim
Das Linienbündel Külsheim besteht aktuell aus der VRN-Buslinie 971 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Külsheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda
Das Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 942, 943 und 945 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten des Stadtbus Lauda-Königshofen wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 945 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 946 beauskunftet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim-Lauda sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Niederstetten
Das Linienbündel Niederstetten besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 959, 964, 965 und 966 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Niederstetten sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Tauberbischofsheim
Das Linienbündel Tauberbischofsheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 850, 940, 941 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten zwischen Königheim und Eubigheim wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 850 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 995 beauskunftet. Die Schulfahrten zwischen Wertheim und Reicholzheim/Bronnbach/Höhefeld aus der Linie 941 werden zukünftig im Linienbündel Maintal als Linie 981 erbracht. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Tauberbischofsheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Weikersheim
Das Linienbündel Weikersheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 961, 962, 963, 980 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die Fahrten zu den bayerischen Orten und Creglingen bzw. Weikersheim wurden zur besseren Kommunikation aus der Linie 980 herausgelöst und werden zukünftig unter der Linie 985 beauskunftet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Weikersheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Wertheim
Das Linienbündel Wertheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 974, 975, 976 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Es wird eine Direktverbindung zwischen Bestenheid und dem Wartberg/Reinhardshof als Linie 979 eingerichtet. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Wertheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Buslinienverkehr im Linienbündel Maintal
Das Linienbündel Maintal besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 972, 973, 977 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Unter der neuen Linie 981 werden die Schulfahrten zwischen Wertheim und Reicholzheim/Bronnbach/Höhefeld aus der Linie 941 dargestellt. Die Linie 977 wird zukünftig untertags abwechselnd über Wüstenzell oder Marktheidenfeld geführt. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Maintal sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nahverkehrsplan_2026_main-tauber-kreis.pdf Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_neckar-odenwald-kreis_2017-2021.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Miltenberg: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html?file=files/Landratsamt/Themen/Verkehr/NVP_Reg_Bay_Untermain_Endfassung_Veroeffentlichung.pdf&cid=172048pdf Nahverkehrsplan Stadt Würzburg und Landkreise Würzburg und Main-Spessart: https://www.apg-info.de/media/www.apg-info.de/org/med_774/1258_abschlussbericht_nvp_region_2_oktober_2017.pdf Nahverkehrsplan Landkreis Ansbach: https://www.vgn.de/planungsprojekte/nvp-landkreis-ansbach/ Nahverkehrsplan Landkreis Hohenlohe: https://www.hohenlohekreis.de/site/Hohenlohekreis/get/documents_E750168161/hohenlohekreis/Dateien/Amt%20f%C3%BCr%20Mobilit%C3%A4t/Nahverkehrsplan_Hohenlohekreis_FINAL.PDF Nahverkehrsplan Landkreis Schwäbisch Hall: https://www.lrasha.de/fileadmin/Website/Dateien/05_Verkehr_Ordnung/Mobilit%C3%A4t/A1_NVPlan.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.