Offener Realisierungswettbewerb "Gartenschau 2033" mit Ideenteilen und anschließendem Verhandlungsverfahren Objektplanung Freianlagen
Offener Realisierungswettbewerb "Gartenschau 2033" mit Ideenteilen und anschließendem Verhandlungsverfahren Objektplanung Freianlagen
Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Vorplanung für die funktionale und gestalterische Neuordnung und Qualifizierung der Teilbereiche innerhalb der Daueranlagen. Der Rahmenplan dient dabei als Leitlinie. Bereiche des insg. 21,6 ha umfassenden Realisierungsteils: - Auf der Bürg - Benninger Neckarwiesen - Brückenschlag - Marbacher Neckarwiesen - Historische Altstadt Marbach - Schillerhöhe Für die Ideenteile sollen Vorschläge zur Aufwertung der wichtigen Wegeverbindungen zwischen den Teilbereichen der Daueranlagen und zur Einbindung in das Siedlungsgeflecht gemacht werden. Die Vorschläge sind punktuell bzw. als schematische Ideen mit Übertragungswert zu sehen, weshalb die Ideenteile nicht flächenhaft abgegrenzt sind. Für das Ausstellungskonzept wird ein erstes Flächenlayout mit Zugangsmöglichkeiten, Wegeführung und einer ungefähren Zaunführung erwartet, sodass die Realisierbarkeit der Gartenschau innerhalb der Daueranlagen im Ausstellungsjahr geprüft werden kann. Ausstellungsbereiche sind schematisch darzustellen, eine detaillierte Darstellung spezifischer Ausstellungsthemen wird in diesem Verfahren nicht erwartet. Der Realisierungswettbewerb zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen der Daueranlagen ab. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen für die Daueranlagen vorgeschaltet und ist als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen ausgelobt. Der offene Realisierungswettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin, sobald und soweit es die wirtschaftliche Situation zulässt, mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV). Ziel des dem Wettbewerb anschl. Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Freianlagen) für die Daueranlagen der Gartschau 2033 in Benningen und Marbach vorzunehmen. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in Ziffer 5.1.10 der Bekanntmachung festgelegt. Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmenden des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Die Ausloberin wird eine Bieterin, einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung mindestens der Leistungsphasen 1-5 im Zusammenhang mit der Objektplanung Freianlagen für die Daueranlagen der Gartenschau 2033, entsprechend § 39 HOAI 2021 beauftragen, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinderäte sowie der zuständigen Förderstelle. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen: Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5, Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9. Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberinnen, die weitere Bearbeitung (Realisierungsteil) zu übernehmen und durchzuführen.