Arbeitssicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Dienststellen der Finanzverwaltung im Saarland
Fachkraft Arbeitssicherheit/Brandschutzbeauftragter
Gegenstand dieses Vertrags ist die die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 5.333 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der sicherheitstechnischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 3.555 Stunden.
Betriebsärztin/Betriebsarzt
Gegenstand des Vertrags ist die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG), der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweils gültigen Fassungen. Es sind die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach Stundenaufwand sowie die Untersuchungs- / Beratungsleistungen zu den vertraglich definierten Versorgungsanlässen zu den vertraglichen Pauschalsätzen zu erbringen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Es gilt für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung, die nach Stundenaufwand zu erbringen sind, insgesamt ein Höchstvolumen von 1.335 Gesamtstunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume) in Summe. Das geschätzte Volumen für die vertraglichen Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 890 Stunden.