Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen - Rahmenvertrag 2027
Los 1: Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen nördliches Stadtgebiet (nördlich der A40)
Der Rahmenvertrag für Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen im Straßen- und Tiefbau wird in 2 Lose aufgeteilt: - Los 1: nördliches Stadtgebiet (nördlich der A40) - Los 2: südliches Stadtgebiet (südlich der A40) Es werden bei Bedarf projektbezogene Einzelaufträge erteilt. Der wirtschaftlichste Bieter hat keinen Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in Höhe seines Gesamtangebotes. Der Jahresumsatz ist abhängig vom Umfang der erforderlichen Leistungen. In den vergangenen Jahren wurden im gesamten Stadtgebiet durchschnittlich ca. 80 Voruntersuchungen und ca. 50 Kontrollprüfungen für Straßenbaumaßnahmen pro Jahr durchgeführt. Die angesetzten Mengen beruhen auf unverbindlichen Prognosen und können je nach Bedarf über- oder unterschritten werden. Bei Unterschreitung der ausgeschriebenen Mengen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Preiserhöhungen. Im Bedarfsfall sind - soweit die vertragliche Laufzeit des Vertrages noch nicht beendet ist- auf Basis der Vertragspreise Mehrleistungen in Höhe von bis zu 50 % der Angebotssumme zu erbringen. Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2027 vorgesehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die Durchführung der Kontrollprüfungen darf ausschließlich durch Prüfinstitute vorgenommen werden, die nach RAP-Stra zugelassen sind. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass das bei den Felduntersuchungen entnommene Probematerial unverzüglich dem von ihm beauftragten Prüflabor zur Durchführung der Analytik übergeben wird. Das vom AN vorgesehene Labor hat sicherzustellen, dass die durchzuführenden Laboruntersuchungen schnellstmöglich durchgeführt werden können, damit die mit dem Auftraggeber vorab abgestimmten und vertraglich vereinbarten Zeiten bis zur Vorlage des Laborberichtes eingehalten werden.
Los 2: Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen südliches Stadtgebiet (südlich der A40)
Der Rahmenvertrag für Baugrunderkundungen und Kontrollprüfungen im Straßen- und Tiefbau wird in 2 Lose aufgeteilt: - Los 1: nördliches Stadtgebiet (nördlich der A40) - Los 2: südliches Stadtgebiet (südlich der A40) Es werden bei Bedarf projektbezogene Einzelaufträge erteilt. Der wirtschaftlichste Bieter hat keinen Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in Höhe seines Gesamtangebotes. Der Jahresumsatz ist abhängig vom Umfang der erforderlichen Leistungen. In den vergangenen Jahren wurden im gesamten Stadtgebiet durchschnittlich ca. 80 Voruntersuchungen und ca. 50 Kontrollprüfungen für Straßenbaumaßnahmen pro Jahr durchgeführt. Die angesetzten Mengen beruhen auf unverbindlichen Prognosen und können je nach Bedarf über- oder unterschritten werden. Bei Unterschreitung der ausgeschriebenen Mengen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Preiserhöhungen. Im Bedarfsfall sind - soweit die vertragliche Laufzeit des Vertrages noch nicht beendet ist- auf Basis der Vertragspreise Mehrleistungen in Höhe von bis zu 50 % der Angebotssumme zu erbringen. Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2027 vorgesehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf der ersten 12 Monate, auch ohne Angabe von Gründen, kündigt. Die Durchführung der Kontrollprüfungen darf ausschließlich durch Prüfinstitute vorgenommen werden, die nach RAP-Stra zugelassen sind. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass das bei den Felduntersuchungen entnommene Probematerial unverzüglich dem von ihm beauftragten Prüflabor zur Durchführung der Analytik übergeben wird. Das vom AN vorgesehene Labor hat sicherzustellen, dass die durchzuführenden Laboruntersuchungen schnellstmöglich durchgeführt werden können, damit die mit dem Auftraggeber vorab abgestimmten und vertraglich vereinbarten Zeiten bis zur Vorlage des Laborberichtes eingehalten werden.