BLB NRW Köln / Justizzentrum Köln / Nutzermanagement
BLB NRW Köln / Justizzentrum Köln / Nutzermanagement
In Köln soll auf Beschluss des Justizministeriums und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Justizzentrum an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße gebaut werden. Das Kölner Justizzentrum wird das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Köln ("die Nutzer") umfassen, es wird mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens sein. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke des bestehenden Justizzentrums Luxemburger Straße, der Staatsanwaltschaft Köln, des zwischen Staatsanwaltschaft und Rudolf-Amelunxen-Straße gelegenen Parkplatzes und die Hans-Carl-Nipperdey-Straße selbst. Derzeit befindet sich die Planung durch den Generalplaner HPP für den Bauabschnitt 1 in der Vorplanung (Lph 2, gem. HOAI). Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beabsichtigt Leistungen der Nutzerkoordination zu vergeben und bittet für diese Aufgabe um Angebote. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Nutzerkoordinators darin, die notwendige Einbindung der Nutzer in den Planungs- und Bauprozess zu unterstützen und zu organisieren. Diese Einbindung erfolgt derzeit über einen Nutzer-Jour-Fix (ca 10 bis 15 Teilnehmern) alle 14 Tage. Ebenfalls alle 14 Tage im Wechsel findet der Planungs-Jour-Fix (Auftraggeber, Projektsteuerer, Planer) statt. Leistungsumfang umfasst die Teilnahme und das aktive Mitwirken an beiden Jour-Fix Runden. Wesentlich dabei ist, dass alle, die Nutzer betreffenden Sachverhalte und notwendige Entscheidungen unter Beachtung der bereits vereinbarten Schnittstellen, so aufbereitet und vermittelt werden, dass die Planungs- und Bauleistungen seitens der Nutzer akzeptiert und befürwortet werden. Notwendige Entscheidungen der Nutzer sind entsprechend der Erfordernisse fristgerecht vom Nutzermanager in die Planungs- und Bauprozesse zurückzuspielen. Die bisher etablierten projektspezifischen Organisationsvorgaben für das Nutzerprojektmanagement werden vom Nutzerkoordinator gesichtet und ggfls. an eine nutzerspezifische Kommunikationsstruktur angepasst. Ein Entscheidungs- und Änderungsmanagement ist, sofern noch nicht erfolgt, mit den Nutzern zu vereinbaren. Terminliche Vorgaben sind entsprechend des Steuerungsterminplans der Projektsteuerung (PD) zu berücksichtigen. Beide Jour-Fix Runden (Auftraggeber-JF und Nutzer-JF) werden derzeit durch den Projektsteuerer (PD) initiiert und vorbereitet (versenden der Einladungen und abstimmen / versenden der jeweiligen Tagesordnungen). Diese Leistungen verbleiben bei der Projektsteuerung. Ebenso verbleibt die Protokollierung des AG -Jour-Fix bei der Projektsteuerung. Die Protokollierung und Moderation des Nutzer-Jour-Fix geht dagegen auf den Nutzerkoordinator über. Sollten über die beiden Jour-Fix Runden hinaus weitere Abstimmungsrunden zwischen Nutzern und Nutzerkoordinator notwendig werden, so übernimmt der Nutzermanagement diese (inkl. der Dokumentation). Der BLB plant, dass 2026 die Leistungsphase 2 abgeschlossen werden soll, so dass in dieser Phase die geplanten baulichen Maßnahmen mit den Nutzererwartungen, unter Beachtung der bereits vereinbarten Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten) abzustimmen sind.