Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Ziel des Klimagutachtens ist es, im Zuge der Rahmenplanung für die SEM Ostfeld die klimatischen Auswirkungen des neuen Stadtquartiers im Hinblick auf die angrenzenden Stadtteile und den Landschaftsraum systematisch in Form von stadtklimatischen Simulationen zu prüfen sowie klimasensible Flächen zu schützen. Darüber hinaus gilt für die Rahmenplanung die fachliche Beratung und Empfehlung von Strategien sowie notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Klimaresilienz unvermeidlicher Klimafolgen hinsichtlich des Schutzes der zukünftigen Bewohner zur Förderung eines Klimaangepassten Quartiers. Dies umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Reduzierung von Überwärmungen der öffentlichen Räume sowie der Auswirkungen für die Gebäude, klimawirksame Anpassungen und Strategien u.a. hinsichtlich Verschattung, Verdunstung, klimaresilienten Bepflanzungen etc. Ebenso sind Anforderungen an die Stabilisierung des lokalen Kleinklimas - einschließlich Frischluftzufuhr, Sicherung von Kaltluftströmen, intensiver Begrünung, Verknüpfungen zu blau-grüner Infrastrukturen sowie klimaaktiver Freiräume - systematisch zu bewerten und in ihren räumlichen Konsequenzen darzustellen bzw. Handlungsempfehlungen dahingehend zu definieren. Durch die damit verbundene fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Klima zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die klimatischen Belange und Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Klimagutachtens dienen dazu, die notwendigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen synergetisch gemeinsam mit der städtebaulichen Konkretisierung des neuen Stadtquartiers zu entwickeln, Strategien für eine zukünftige Entwicklung zu definieren sowie in angemessenem Umfang und an strategisch geeigneten Standorten innerhalb des Stadtquartiers und des angrenzenden Landschaftsraums diese zu sichern. Sie bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und räumliche Konkretisierung der Rahmenplanung und der nächsten anstehenden Planungsschritte. Nähere Informationen zu der hier ausgeschriebenen Leistung sowie weitere Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Leistungsbeschreibung_Rahmenplanung_Klimagutachten". Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der Aufgabenbeschreibung