Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
Bei der Prüfung (inkl. Prüfbericht) ist insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, - die Satzung der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. heraus-gegebenen aktuellen Fassung. Die Prüfung erstreckt sich auf: - die Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS), - die Richtigkeit der Führung der Vermögensrechnung (Bilanzwahrheit, -klarheit und -kontinuität), - die Prüfung rechnungslegungsrelevanter Prozesse, - die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben und - die IT-Systemprüfung. Speziell werden folgende Anforderungen gestellt: - Die Prüfung der Vermögensrechnung hat auf formale, rechnerische und sachliche Richtigkeit zu erfolgen. Dabei sind die Nachweise für die in der Jahresrechnung ausgewiesenen aktiven und passiven Vermögensbestände vollständig zu prüfen. - Es ist zu prüfen, ob die Vermögensveränderungen im Laufe des Rechnungsjahres richtig erfasst wurden und ob das Ergebnis der Erfolgsrechnung richtig in die Vermögensrechnung übernommen wurde. Weiterhin hat der Auftragnehmer die Vorstandsbezüge und die Verwendung des Repräsentationsfonds des Vorstandes der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zu prüfen. Hierüber ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die jeweiligen Prüfberichte sollen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Angaben über Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, - Angaben zur vollständigen bzw. stichprobenartigen Prüfung, - Angaben zur prozessorientierten Prüfung, - Übersicht über die Ergebnisse der Vermögens- und Erfolgsrechnung, - Aufnahme grundsätzlicher Beanstandungen. Ein Management Letter ist nur bei Bedarf seitens der Auftraggeberin zum Angebotspreis (Anlage B.03) zu erstellen. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin (PLZ 10963) oder Teltow (PLZ 14513) statt.