Freianlagenplanung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH
Freianlagenplanung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI)) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8 nach näherer Maßgabe des Entwurfs des Vertrages Objektplanung Freianlagen, der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 3 beigefügt ist, für den Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) des AG. – Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Grundlagenermittlung nach LPH 1, der Vorplanung nach LPH 2, der (Projekt- u. Planungsvorbereitung), der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI. Der AG hat das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Freianlagenplanung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Grundlagenermittlung nach LPH 1, der Vorplanung nach LPH 2, der (Projekt- u. Planungsvorbereitung), der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI. Der AG hat das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.