Freianlagenplanung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH

Deadline:12 Oct 2026, 10:00

Tender information
Wesel
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
KJPP FA
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI)) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8 nach näherer Maßgabe des Entwurfs des Vertrages Objektplanung Freianlagen, der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 3 beigefügt ist, für den Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) des AG. – Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Grundlagenermittlung nach LPH 1, der Vorplanung nach LPH 2, der (Projekt- u. Planungsvorbereitung), der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI. Der AG hat das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Freianlagenplanung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI)) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8 nach näherer Maßgabe des Entwurfs des Vertrages Objektplanung Freianlagen, der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 3 beigefügt ist, für den Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) des AG. – Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Grundlagenermittlung nach LPH 1, der Vorplanung nach LPH 2, der (Projekt- u. Planungsvorbereitung), der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI. Der AG hat das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

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Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Grundlagenermittlung nach LPH 1, der Vorplanung nach LPH 2, der (Projekt- u. Planungsvorbereitung), der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI. Der AG hat das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

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Marien-Hospital gGmbH
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