Technische Beratungsleistungen
Technische Beratungsleistungen
Die FLB hat die Bauaufgabe, die funktionalen Anforderungen, Mindestqualitäten, Schnittstellen, Nachweise, Risiken, Termin- und Dokumentationspflichten so zu beschreiben, dass die spätere Vergabe von Planung und Bauausführung an einen Totalunternehmer fachtechnisch vorbereitet, kalkulierbar und wertbar ist. Nicht geschuldet sind Rechtsberatung, Betreiben der Vergabeplattform, Bekanntmachung, formelle Vergabeverfahrensführung, rechtsverbindliche Bieterkommunikation, Zuschlag und Vertragsschluss. Ebenfalls nicht geschuldet sind Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, prüffähige Statik, Bauleitung, örtliche Objektüberwachung, Verkehrssicherung und Mängelbeseitigung, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich als optionale Leistungen abgerufen werden. Der Auftragnehmer darf keine Bewerber, Bieter oder späteren Auftragnehmer beraten oder unterstützen. Interessenkonflikte und Vorbefassungen sind dem Auftraggeber unverzüglich in Textform offenzulegen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.