Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und Haushalt
Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und Haushalt
Die Rahmenverträge werden für eine Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) geschlossen. Los 1: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Sach- und IT Haushalt (Bundesweit) in Los 1 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 2: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Hannover, Hamburg) in Los 2 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 3: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Köln, Düsseldorf, Bonn) in Los 3 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 4: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Berlin) in Los 4 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 5: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Wiesbaden, Frankfurt, Ilmenau) in Los 5 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 6: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Karlsruhe, Stuttgart, Nürnberg) in Los 6 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.