Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Jungbestandspflegearbeiten in fünf Lehr- und Versuchsrevieren des Regionalforstamtes Arnsberger Wald
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Jungbestandspflegearbeiten in fünf Lehr- und Versuchsrevieren des Regionalforstamtes Arnsberger Wald
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für das Regionalforstamt Arnsberger Wald die Jungwuchs-/Jungbestandspflege in naturverjüngten Flächen mit dominierender Birke mit einem Gefälle zwischen 0 bis 30 %, 40 m Gassenabstand, flächigem Baumaufwuchs mit maximal horstweisen Kahl-/Fehlstellen, einzelfallweises Vorkommen von Brombeere/Adlerfarn/Binse auf der Gasse/in der Fläche, abzuschließen. Hierbei gibt es eine Garantiemenge von 20 ha je Jahr sowie bis zu 40 ha Optionsmenge je Jahr. Einzuplanen sind folgende Arbeitsschritte für den selektiven Pflegeeingriff: 1. Ggfls. Öffnen der markierten Erschließungslinien 2. Auswahl von Z-Stämmen (hauptsächlich Birke) im Abstand von 10 - 12 Metern 3. Freistellen der Z-Stämme von jeglichem Bedränger bis zur völligen Kronenfreiheit der Z-Stämme; BHD der Entnahmebäume zwischen 4 und 15 cm; die Bedränger sind vollständig zu Boden zu bringen; Die Wahl des Arbeitsverfahrens obliegt dem AN, Entnahmebäume sind aber bodengleich abzuschneiden. 4. Markierung der Z-Stämme mit Dauerfarbe (wird vom AG gestellt) 5. Angabe der Anzahl der ausgewählten Z-Stämme je vorgegebenen Arbeitsblock Für die Umsetzung der Maßnahme ist neben Baumartenkenntnis auch ein waldbauliches Grundverständnis notwendig, um die Tätigkeiten im Hinblick auf naturschutzfachliche sowie betriebsinterne Vorgaben qualitativ hochwertig durchzuführen. Insofern MUSS in jedem Arbeitsteam/Rotte mindestens ein Mitarbeiter mit deutscher Forstwirtschaftsmeisterprüfung, oder gleichwertig/höher, während der gesamten Dauer der Maßnahme dauerhaft vor Ort sein. Für eine genaue Darstellung des Leistungsgegenstandes und Umfanges wird auf die anliegenden Leistungsverzeichnisse verwiesen. Die Leistungsverzeichnisse sind Teil der allgemeinen Leistungsbeschreibung und mithin Auftragsgegenstand.