Planungsleistung FWGH Bierbach und Blickweiler
Planungsleistung FWGH Bierbach und Blickweiler
Zunächst soll das Gebäude in Bierbach errichtet werden, ein Jahr später dann das Gerätehaus in Blickweiler. Das Grundstück wurde bereits gerodet, der Vermesser ist mit der Absteckung beauftragt. Das Raumprogramm ist in unserem Vorentwurf bereits mit der Feuerwehr abgestimmt und vorgegeben. Die DIN 14092-1 wurde ebenfalls berücksichtigt und ist bei der weiteren Planung anzuwenden. Die Funktionsräume, Aufenthaltsräume, Umkleiden und Nassbereiche sind als Massivbau zu errichten, die Fahrzeughalle in Stahlkonstruktionsbau mit Sandwichpaneelen. Aufgrund der sich ergebenden notwendigen Höhen beider Gebäudeteile hat man sich für ein versetztes Pultdach entschieden. Jegliche andere Form ist ebenfalls denkbar, sofern sie wirtschaftlich ist. Das Planungsbüro soll neben Entwurf, Baugenehmigung einholen, Werkplanung erstellen auch die Bauleitung vollumfänglich nach HOAI übernehmen. Der Bauantrag muss spätestens am 14.02.2027 gestellt sein, nach Genehmigung soll im Sommer 2027 mit dem Bau in Bierbach begonnen werden. Sollte sich die Genehmigung aus behördlichen Gründen seitens der UBA nach hinten verschieben, verschiebt sich der Baubeginn entsprechend. Die Ausführungsdauer sollte nicht länger als ein Jahr betragen. Folgende Vorschriften sind zu beachten: - Bürgerliches Gesetzbuch - Landesbauordnung des Saarlandes - Gebäudeenergiegesetz - VOB - HOAI - DIN 14092 - DIN ISO 12944-4 oder gleichwertig