Entsorgungsdienstleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR)

Deadline:11 Aug 2026, 08:00

Tender information
Minden-Lübbecke
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
2026/300608
Estimated value
€1,476,000
Duration
36 months
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die rechtskonforme Entsorgung/Verwertung von Abfällen ab Anfang 2027 für die nächsten drei bis vier Jahre an einen erfahrenen bzw. mehrere erfahrene Partner im Rahmen eines offenen Verfahrens nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen zu vergeben. Die genauen Anforderungen an die Dienstleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Dienstleistungsvertrag, welche jeweils Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.

Los 1: Krankenhausspezifische Abfälle

AVV 180104 Die Fraktion 18 01 04 ist in der Regel in Presscontainern mit automatischer Füllstandsmeldung abzufahren (Behälterbeschreibung vgl. Preisblatt).

Los 2: Haushaltsabfallähnliche Gewerbeabfälle

AVV 15 01 01, 15 01 07, 17 02 01, 17 04 07, 17 08 02, 20 01 36, 20 02 01, 20 03 01, 20 03 07 Die Behälter müssen nach den Anforderungen der Entsorgung der einzelnen Fraktionen ausgewählt und für jedermann erkennbar abfallrechtlich gekennzeichnet sein. Die Containergestellung hat gem. der Standards der ehemaligen Gütegemeinschaft Container auf Grundlage der DGOV 114-016 zu erfolgen.

Los 2a: Papier und Pappe, gem. Metalle

Los 2a: Verpackungen aus Papier und Pappe (AVV 15 01 01) und gemischte Metalle (AVV 17 04 07) Die Behälter müssen nach den Anforderungen der Entsorgung der einzelnen Fraktionen ausgewählt und für jedermann erkennbar abfallrechtlich gekennzeichnet sein. Die Containergestellung hat gem. der Standards der ehemaligen Gütegemeinschaft Container auf Grundlage der DGOV 114-016 zu erfolgen. Übernahme , Sammlung, Transport und ordnungsgemäße Verwertung gemäß den Vorgaben des KrWG. Eine transparente, indexbasierte Vergütung.

Los 3: Krankenhausspezifische Abfälle

Los 3: Krankenhausspezifische Abfälle mit besonderen Anforderungen (AVV 18 01 02, 18 01 03*, 18 01 08*) Für die gefährlichen krankenhausspezifischen Abfälle (früher Kat. C und teilweise D) sind BAM-bauartzugelassene Einwegbehälter zu benutzen. Diese Behälter sind entsprechend vom AN zu stellen und immer für ausreichend Kapazitäten zu sorgen. Die Vorgaben des ADR und Gefahrgutrechtes sind zu beachten (Kennzeichnung der Gebinde u. a. mit UN-Nummer, Ladungssicherung, Warntafel etc.). Es wird vom Vertragspartner erwartet, dass die vorgeschriebene Kennzeichnungen (z.B. Gefahrgut-Aufkleber für BAM-Einwegbehälter) ebenfalls gestellt werden. Das Aufkleben erfolgt von den Mitarbeitern des Auftraggebers.

Los 4: Küchenabfälle

Los 4: Küchen- und Kantinenabfälle [nur Minden] (AVV 20 01 08, 20 01 25) Im Johannes Wesling Klinikum Minden ist ein vollautomatisches Entsorgungssystem mit Vakuumtechnik zur Entsorgung aller in der Großküche anfallenden Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle gem. EG-Richtlinie 89/392/EWG EN 792-2 im Einsatz. Die organischen Abfälle werden zerkleinert, homogenisiert und bis zur Abtankung in einem Sammeltank mit einem Fassungsvermögen von 10.000 l zwischengelagert. Die Abtankstation ist vom Fabrikat HOBART TWA-F. Im Entsorgungshof befindet sich ein Flanschanschluss für Saug-/Druck-Fahrzeuge, der zu nutzen ist. Ein anschließendes Spülen und Reinigen der Anschlussleitungen ist nicht notwendig. Im Störungs- bzw. Wartungsfall der Anlage ist an alternativer Entsorgungsweg für den reibungslosen Küchenablauf sicher zu stellen. Während dieser Zeiten werden die Küchen- und Kantinenabfälle in 120 l MGB des Bieters gesammelt. Durch den Bieter sind 12 Stück 120 l MBG zu stellen, die in dieser Zeit werktäglich zu tauschen sind. Die Wartungen finden alle 12 Monate statt. Die Wartungsarbeiten können zeitlich mit entsprechender Vorlaufzeit abgestimmt werden. In der Vergangenheit traten Störungen max. 1 mal pro Jahr auf. Bei Störungen wird die benötigte Dienstleistung ohne Vorlaufzeit innerhalb von 48 Stunden abgefordert.

Los 5: Chemikalien

Los 5: Chemikalien [und sonst. gefährliche Abfälle] (AVV 07 07 04*, 08 01 11*, 13 02 05*, 14 06 03*, 16 06 01*, 20 01 21* ) Die eingesetzten Transportbehälter müssen die einschlägigen formal-rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Beförderung muss unter Einhaltung der jeweils geltenden Gefahrgutvorschriften erfolgen. Die Chemikalien und sonstige gefährliche Abfälle sind an zentralen Stellen der jeweiligen Klinik abzuholen. Im Bereich der Pathologie stehen am Johannes Wesling Klinikum in Minden 3 Stück ASF 280 l für Lösemittelabfälle (im Regelfall Xylol und Toluol) sowie eine Gitterbox (gefüllt mit 6 Stück 60 l PE-Spundlochfässer für eine ca. 4 % ige Formalinlösung) zur Verfügung. In jedem Klinikum stehen Behälter für Wartung- und Instandhaltungsabfälle bereit. Hierbei handelt es sich um jeweils 1 Stück Leuchtstoffröhrenbox, 1 Stück Gitterbox für Energiesparlampen (Lightcycle), 1 Stück Kunststoffbox für Bleibatterien sowie 6 Stück 60 l PE Fässer für Altbatterien (GRS). In der Auguste Viktoria Klinik stehen zudem 1 Stück 800 l ASP für Behälter mit nicht austrockneten Altlacken und -farben sowie 1 Stück 800 l ASP für Behälter mit Altölen zur Verfügung. In den Gefahrstofflägern der Standorte werden unterschiedliche gefährliche Abfälle gesammelt, die in diskontinuierlichen Abständen durch geschultes Fachpersonal des AN sortiert, verpackt und deklariert werden. Durch den AN sind Verpackungsmaterial, Gebindeaufkleber inkl. Gefahrensymbole nach Gefahrgutrecht anzubringen und anschließend über Sammelentsorgungsnachweise zu entsorgen.

Los 6: Altdatenvernichtung

AVV 16 02 16, 20 01 01, 20 01 39 Für den Datenmüll sind Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung zu stellen, welche den gesetzlichen (Art. 28 EU_DSGVO) und innerbetrieblichen Datenschutzanforderungen entsprechen. Bitte entnehmen Sie die derzeit eingesetzten Datenbehälter der Anlage. Die Behälter müssen sicher zu verschließen sein und dürfen nur durch auf Artikel 32 Abs. 4 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verpflichtetes Fachpersonal transportiert und weiterbehandelt werden. Eine persönliche Überwachung des Vernichtungsvorgangs durch den AG muss auf Wunsch möglich sein. Die Schredderung der Altdaten hat entsprechend der Sicherheitsstufe P4 (vgl. DIN 66399), Schutzklasse 2 zu erfolgen (Mindestanforderung). Festplatten sind einzeln zu vernichten, die Vernichtung ist einzeln zu dokumentieren entsprechend der Schutzklasse 3 / Sicherheitsstufe H-4, Filme nach SST-F2/Schutzkl.1, optischen Datenträgern entsprechend der Schutzklasse 2 / Sicherheitsstufe O-4 (vgl. DIN 66399).

Los 7: gemischte Leichtverpackungen

AVV 150106 Für diese Fraktion stehen an den jeweiligen Standorten verschiedene Sammelsysteme zur Verfügung. Die Qualität besteht aus Leichtverpackungen, die privaten Endverbrauchern gleichzusetzen sind (§ 3 Abs. 11 VerpackG).

Buyer
Mühlenkreiskliniken (AöR)
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