Rahmenvertrag über die Lieferung von Transportern für die gesicherte Personenbeförderung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Transportern für die gesicherte Personenbeförderung
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Transportern für die gesicherte Personenbeförderung. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Landesverwaltung in Niedersachsen, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz sowie der Justizvollzug in Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.