Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 16

Deadline:1 Sept 2026, 08:00

Tender information
Bautzen
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Price, Quality
Ref. number
26 259 3
Duration
42 months
Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 16

Cluster 16

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 16 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Großdubrau, Hoyerswerda, Königswartha, Lauta, Lohsa, Malschwitz, Oßling, Radibor, Spreetal und Wittichenau mit 7.178 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.

Buyer
Landkreis Bautzen
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

Document name
Upload date
File size
First document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Second document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
No time limit
38 days left
Important dates
24 Jul - Publication date
1 Sept - Deadline
Unlock Full Access with Mercell Bidding Business Plus
Start your free trial to explore exclusive features that help you win more tenders, faster:
AI-Powered Tender Insights
Buyer Contact Info
Key Tender Timelines

Already have an account?

Your privacy is important to us

We use cookies to improve your experience and evaluate each item on our site. By clicking further, you accept our use of cookies.