Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften
Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften
Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der künftig als Mandatar des Landes gem. Ziffer 6 der Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Landesbürgschaftsverfahren mitwirkt. Zu den vom Mandatar zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere: I. Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften unter Berücksichtigung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben und der Bürgschaftsrichtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung; II. Erstellung der Vorlage für die Beratung im Landesbürgschaftsausschuss einschließlich Abgabe eines Votums und Präsentation des Antrags im Bürgschaftsausschuss; III. Ausrichtung und Organisation der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses in eigenen Räumen des Mandatars in Düsseldorf; IV. Begleitung der Bürgschaftsgewährung; V. Verwaltung der Landesbürgschaften; VI. Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Schadensabwicklung. Der Mandatar hat die ihm als Beauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der berufsständischen Grundsätze wahrzunehmen; Weisungen des Landes sind bindend, soweit sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Berufsrecht verstoßen. Das Prüfungs- und Auskunftsrecht nach der Landeshaushaltsordnung NRW bleibt dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen vorbehalten. Die Leistungserbringung ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO vorbehalten. Ergänzend wird auf die im elektronischen Projektraum bereitgestellte Leistungsbeschreibung verwiesen.