Lieferung von Komponenten, Lizenzen und Wartungsleistungen zur Ertüchtigung und Erneuerung der bestehenden Kernnetzwerkinfrastruktur
Lieferung von Komponenten, Lizenzen und Wartungsleistungen zur Ertüchtigung und Erneuerung der bestehenden Kernnetzwerkinfrastruktur
Die bestehende Kernnetzwerk- und Fabric-Infrastruktur basiert auf Komponenten und Technologien des Herstellers Extreme Networks. Die vorhandenen Netzwerkkomponenten sind in eine einheitliche Management-, Monitoring- und Sicherheitsarchitektur integriert. Die Kernnetzwerkinfrastruktur ist eine wesentliche Grundlage für die medizinischen und administrativen Kernprozesse des Krankenhauses. Aufgrund des Versorgungsauftrags als Maximalversorger ist eine höchstmögliche, dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit erforderlich. Vermeidbare zusätzliche Fehlerquellen und Betriebsrisiken sind deshalb bereits bei der Beschaffung zu begrenzen. Aufgrund gestiegener Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Portkapazität, Übertragungsgeschwindigkeit, Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und IT-Sicherheit sowie aufgrund des altersbedingten Ersatzbedarfs ist eine umfassende Erneuerung und Ertüchtigung der Kernnetzwerkinfrastruktur erforderlich. Ziel der Beschaffung ist die Lieferung der für die Erneuerung und Ertüchtigung der bestehenden Kernnetzwerkinfrastruktur erforderlichen: • Hardwarekomponenten, • Schnittstellen- und Erweiterungsmodule, • Transceiver und Verbindungskomponenten, • Software-, Management- und Funktionslizenzen, • Wartungs- und Supportberechtigungen sowie • sonstigen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Zubehörteile. Die konkret zu liefernden Produkten, Artikelnummern und Mengen ergeben sich abschließend aus dem Leistungsverzeichnis. Gegenstand der Ausschreibung ist ausschließlich die Lieferung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Komponenten, Lizenzen und Wartungsleistungen. Vom Auftragnehmer geschuldet sind: 1. die vollständige und fristgerechte Lieferung der ausgeschriebenen Hardwarekomponenten und Zubehörteile, 2. die Bereitstellung und Übertragung der ausgeschriebenen Software- und Funktionslizenzen, 3. die Registrierung und Aktivierung der ausgeschriebenen Wartungs- und Supportleistungen, 4. die Zuordnung sämtlicher Lizenzen und Wartungsberechtigungen zum Auftraggeber sowie 5. die Übergabe der zugehörigen Lizenz-, Support- und Registrierungsnachweise. Alle gelieferten Hardwarekomponenten müssen: - fabrikneu und ungebraucht sein, - Originalprodukte des im Leistungsverzeichnis angegebenen Herstellers sein, - aus einem autorisierten Vertriebsweg stammen, - für den deutschen beziehungsweise europäischen Markt bestimmt sein, - über eine eindeutig nachvollziehbare Seriennummer verfügen, - beim Hersteller registrierbar sein und - für die jeweils ausgeschriebene Wartungs- und Supportleistung zugelassen sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass: - die gelieferten Lizenzen den angegebenen Produkten und Artikelnummern entsprechen, -die Lizenzen für den vorgesehenen Einsatz uneingeschränkt nutzbar sind, -keine zeitlichen oder funktionalen Einschränkungen bestehen, die nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind, - die Lizenzlaufzeiten den ausgeschriebenen Zeiträumen entsprechen und - sämtliche Lizenznachweise, Aktivierungsschlüssel und Registrierungsinformationen an den Auftraggeber übergeben werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Wartungs- und Supportleistungen müssen als reguläre Herstellerleistungen bereitgestellt werden. Seite 5 von 7 Leistungsbeschreibung - Kernnetzwerk Der Wartungs- beziehungsweise Supportzeitraum beginnt zu dem im Leistungsverzeichnis oder in der Bestellung festgelegten Zeitpunkt. Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Registrierung der Wartungs- und Supportleistungen beim Hersteller sicherzustellen und dem Auftraggeber geeignete Nachweise hierüber zu übergeben. Die Nachweise müssen mindestens enthalten: - betroffene Artikel beziehungsweise Seriennummern, - Art und Umfang der Supportleistung, - Beginn und Ende des Leistungszeitraums, - vereinbarte Service- beziehungsweise Reaktionszeiten und - Hersteller- oder Vertragsreferenznummern. Zwischen Lieferung der Hardware und Beginn des Wartungszeitraums dürfen keine unbeabsichtigten Supportlücken entstehen.