2026-44_B3_OU_Celle_Nord_Objekt-/Tragwerksplanung_und_besondere_Leistungen

Deadline:27 Jul 2026, 08:00

Tender information
Celle
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
03_013453_32422/324323
Duration
20 months
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Verlegung der B3 im Raum Celle/Wathlingen beauftragt. Im Zuge dessen wird die Ortsumfahrung (OU) Celle geplant. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte: Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009. Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013. Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug. Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Plafeststellungsverfahren ist in Vorbreitung. Im gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 sind alle Bauabschnitte in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.10.2016 eingeleitet und der Erörterungstermin fand dazu am 16.01.2019 statt. Die B3 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch Niedersachsen und verbindet Celle mit Hannover sowie weiteren Regionen. Südlich von Celle ist die B3 bereits vierspurig ausgebaut. In Celle bestehen Anschlüsse an die B214 und B191; die wichtigste Verbindung nach Hannover erfolgt über die B3/A37. Somit hat die OU Celle eine überregionale Bedeutung. Im gesamten Bereich - von der Kreisgrenze Celle bis Hannover und nördlich Groß Hehlens - soll die B3 als Kraftfahrzugstraße ausgewiesen werden. Durch den geplanten neuen Staßenzug der B3 im Osten von Celle wurde nach Überprüfung des vorhandenen Straßennetzes ein abgestimmtes Umstufungskonzept festgestellt. Der vorliegende, 4. BA (=OU Celle Nord) liegt im Bereich des Stadtgebietes von Celle (rd. 70.000 Einwohner). Auf der Neubaustrecke werden ingesamt 7 Brückenbauwerke und eine Stützwand geplant. Die Planung der insgesamt 8 Bauwerke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei Teillose. Die Teillose sind in der folgenden Auflistung dargestellt. Losaufteilung: - 1. Los: Bauwerkentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Stützwand o Ce 23 o Ce 25 o Ce 25a o Ce 26 - 2. Los: Bauwerksentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Unterführung o Ce 24a o Ce 24b o Ce 24c o Ce 27

Bauwerksentwürfe für 3 Brücken Ce 23, Ce 25und Ce 26 und eine Stützwand Ce 25a

Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen. Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.

Bauwerksentwürfe für 4 Brücken Ce 24a, Ce 24b, Ce 24c und Ce 27

Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen. Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 32
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