2026-44_B3_OU_Celle_Nord_Objekt-/Tragwerksplanung_und_besondere_Leistungen
Bauwerksentwürfe für 3 Brücken Ce 23, Ce 25und Ce 26 und eine Stützwand Ce 25a
Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen. Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.
Bauwerksentwürfe für 4 Brücken Ce 24a, Ce 24b, Ce 24c und Ce 27
Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen. Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.