Einsammlung und Transport des kommunalen Altpapiers des ZASO im Verbandsgebiet
LOS 1 Einsammlung, Transport und optionale Verwertung des kommunalen Altpa-piers des ZASO im Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Als kommunales Altpapier wird nach Maßgabe dieser Ausschreibung gemäß Abfallschlüssel AVV 20 01 01 Papier und Pappe (Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften) und Ver-packungen (Papier, Pappe und Kartonagen - PPK genannt) aus privaten Haushalten verstanden. Hierzu zählen auch Verpackungen aus Papier und Pappe des AVV 15 01 01. Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) werden über die Mitbenutzung der Altpapierbehälter des ZASO erfasst. Gemäß aktuell gültiger Abstimmungsvereinbarung zwischen dem ZASO und den Systembetreibern der Dualen Systeme (gemäß § 38 Absatz 3 VerpackG) entfallen von der erfassten Gesamtmenge 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Ver-kaufsverpackungen auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Verkaufsverpackungen auf den Saale-Orla-Kreis. Der jeweils restliche Masseanteil entspricht dem kommunalen Anteil des ZASO. Bei einer Beauftragung zur Verwertung des kommunalen Altpapiers ist der künftige AN ver-pflichtet, sich mit den Systembetreibern der Dualen Systemen unverzüglich nach Beauftra-gung durch den ZASO in Verbindung zu setzen, um mit diesen über eine Beauftragung mit der Erfassung und Verwertung des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an PPK ein-schließlich Verpackungspapieren, für die diese zuständig sind, zu verhandeln. Er ist weiter verpflichtet, unverzüglich eine Einigung herbeizuführen. Wird der AN demzufolge von den Systembetreibern mit dem Sammeln und Verwerten von Verkaufsverpackungen beauftragt, beschränkt sich der Auftrag des ZASO für den AN auf einen prozentualen Anteil am erfassten Gemisch nach der jeweils geltenden Abstimmungs-vereinbarung.
Einsammlung, Transport und optionale Verwertung des kommunalen Altpapiers des ZASO im Gebiet des Saale-Orla-Kreises
Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) werden über die Mitbenutzung der Altpapierbehälter des ZASO erfasst. Gemäß aktuell gültiger Abstimmungsvereinbarung zwischen dem ZASO und den Systembetreibern der Dualen Systeme (gemäß § 38 Absatz 3 VerpackG) entfallen von der erfassten Gesamtmenge 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Ver-kaufsverpackungen auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Verkaufsverpackungen auf den Saale-Orla-Kreis. Der jeweils restliche Masseanteil entspricht dem kommunalen Anteil des ZASO. Bei einer Beauftragung zur Verwertung des kommunalen Altpapiers ist der künftige AN ver-pflichtet, sich mit den Systembetreibern der Dualen Systemen unverzüglich nach Beauftra-gung durch den ZASO in Verbindung zu setzen, um mit diesen über eine Beauftragung mit der Erfassung und Verwertung des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an PPK ein-schließlich Verpackungspapieren, für die diese zuständig sind, zu verhandeln. Er ist weiter verpflichtet, unverzüglich eine Einigung herbeizuführen. Wird der AN demzufolge von den Systembetreibern mit dem Sammeln und Verwerten von Verkaufsverpackungen beauftragt, beschränkt sich der Auftrag des ZASO für den AN auf einen prozentualen Anteil am erfassten Gemisch nach der jeweils geltenden Abstimmungs-vereinbarung.