Beschaffung von zwei Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ B, mit erweiterter medizinischer Ausrüstung
Beschaffung von zwei Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ B, mit erweiterter medizinischer Ausrüstung
Für den Rettungsdienst der Stadt Erkrath sollen zwei Krankenkraftwagen beschafft werden, die als Fahrzeuge nach DIN EN 1789, Typ B ausgeführt sind und über eine erweiterte medizinische Ausrüstung verfügen. Aufgrund der technischen Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie der funktionalen und konstruktiven Abhängigkeiten zwischen Fahrgestell, Aufbau, Ausbau sowie Funk- und Kommunikationstechnik sind Teil A (Fahrgestell) und Teil B (Fahrzeugausbau) ausschließlich gemeinsam anzubieten. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit die Gesamtverantwortung für die vertragsgerechte, funktionsfähige und kompatible Ausführung beider Teile. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Auftragnehmer schuldet ein vollständig betriebsbereites, zulassungsfähiges und mangelfreies Gesamtfahrzeug. Er übernimmt die Gesamtverantwortung für die vertragsgerechte, sichere und kompatible Ausführung beider Teile, ein-schließlich des störungsfreien Zusammenwirkens sämtlicher von ihm gelieferten, eingebauten, angeschlossenen, befestig-ten, parametrisierten oder integrierten Systeme und Komponenten. Dies gilt auch für Schnittstellen zwischen Fahrgestell, Aufbau, Ausbau, Elektrik, Elektronik, Funk- und Kommunikationstechnik, Halterungs- und Ladetechnik sowie für beigestell-te Komponenten, sofern die genannten Punkte Vertragsgegenstand sind. Soweit beigestellte Komponenten nach den Vergabeunterlagen durch den Auftragnehmer einzubauen oder zu integrieren sind, ist deren fachgerechte und mit dem Gesamtfahrzeug kompatible Einbindung Bestandteil der Leistung. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Leistungen, Nebenleistungen und Bauteile, die zur vollständigen, sicheren, funktionsfähigen und zulassungsfähigen Herstellung des Fahrzeugs erforderlich sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich einzeln benannt sind. Das fertige Fahrzeug muss vor der Endabnahme durch den Auftraggeber mindestens folgende Prüfungen und Abnahmen vollständig durchlaufen haben: - dokumentierte Qualitätsendkontrolle durch den Auftragnehmer - Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers - amtliche technische Prüfung, die zum Zeitpunkt der Endabnahme nicht älter als drei Monate sein darf - rettungsdiensttechnische Abnahme durch eine fachlich geeignete Prüforganisation, z. B. TÜV, DEKRA oder eine vergleichbare Institution Sämtliche im Rahmen dieser Prüfungen und Abnahmen festgestellten Mängel müssen vor der Endabnahme vollständig beseitigt sein. Die genannten Vorprüfungen, Herstellerinspektionen und technischen Abnahmen ersetzen nicht die förmliche Endabnahme durch den Auftraggeber. Die Bieter haben die Vergabeunterlagen eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität, technische Umsetzbarkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Sofern nach Auffassung des Bieters Ausstattungsmerkmale fehlen, technische Unklarheiten bestehen oder Widersprüche erkennbar sind, ist rechtzeitig im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Bieterfrage zu stellen.