Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. - - -Die Außenanlagen des OGTS-Standortes müssen funktional, gestalterisch und technisch neu strukturiert werden. Die Planung umfasst insbesondere die Neuordnung, Umgestaltung und Herstellung der unbefestigten und befestigten Außenflächen. Neben Zuwegungen, Aufenthalts- und Terrassenbereichen, zählen hierzu auch PKW-Parkplätze und Fahrradabstellflächen. Laut Stellplatzsatzung sind je 30 Kinder ein PKW-Stellplatz sowie 5 Fahrradstellplätze je Gruppe notwendig. Im Zuge des Neubaus der OGTS kann auch die Anpassung bzw. Planung der Feuerwehrzufahrt notwendig werden. Ziel der Neugestaltung des Pausen- und Schulhofs ist die Schaffung einer funktionalen, sicheren, barrierearmen und altersgerechten Freianlage mit angemessenen Aufenthalts-, Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsbereichen. Vorhandene Spielgeräte und Ausstattungselemente sind hinsichtlich ihres Zustands, ihrer weiteren Nutzbarkeit zu bewerten und ihre Einbindung in das neue Freianlagenkonzept zu prüfen. Abhängig vom Planungsergebnis sind Spielgeräte und sonstige Ausstattungselemente zurückzubauen, umzusetzen, umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Bei der Planung der Freianlagen ist auch die Oberflächenentwässerung mit zu berücksichtigen. Bestehende Entwässerungseinrichtungen, wie z. B. Rinnen und Versickerungsanlagen, sind hinsichtlich ihrer Lage, Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu untersuchen und ggf. umzubauen, zu ergänzen oder neu herzustellen. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Außenanlagen sollen wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. - - -Alle relevanten Unterlagen werden vom Auftraggeber allen Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. - - - Dieses Projekt wird nach Art. 10 FAG und der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gefördert. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. - - - Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Mitte November 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende August 2028 und die Inbetriebnahme zum Schulbeginn Anfang September 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss voraussichtlich bis Ende Dezember 2028 erfolgen. - - - Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - - - Die Angebotsfrist der 2. Stufe wird verkürzt werden, aber mindestens 15 Kalendertage betragen.