B1 Oderbrücke Küstrin - Landschaftspfleg. Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH-Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren
B1 Oderbrücke Küstrin - Landschaftspfleg. Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH-Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Erneuerung der Oderbrücke Küstrin. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Darüber hinaus umfasst die Planung die Anbindung an das bestehende Netz sowie den Rückbau des Altbestands. In diesem Zuge ist für das vom Projekt betroffene deutsche Hoheitsgebiet ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Als besondere Leistungen treten u.a. hinzu: - Zuarbeit zur Voruntersuchung im Rahmen der Vorplanung - Zuarbeit zum Feststellungsentwurf und Genehmigungsverfahren Darüber hinaus sind folgende Fachbeiträge sind zu erstellen und einzubinden: - Artenschutzbeitrag - 2 FFH-Verträglichkeitsprüfungen Für diese begleitenden Fachbeiträge liegen den Ausschreibungsunterlagen separate Leistungsbeschreibungen bei. Der Planungsraum (blaues Polygon) mit einer Größe von ca. 13 ha erstreckt sich in der Länge vom Kietzer Vorflutkanal bis zur Oder und in der Breite vom Bahndamm bis zur Detlefsenstraße. Mit roten Strichen ist die Lage der neuen Trasse dargestellt. Der Planungsraum weist Überschneidungen mit den umliegenden Schutzgebieten NSG bzw. FFH-Gebiet Oderinsel Küstrin-Kietz (rot eingefärbt) und SPA-Gebiet Mittlere Oderniederung (schraffiert) auf. 2. Beschreibung des Bauvorhabens Projektbezeichnung: B 1, Oderbrücke Küstrin Brückenbauwerk Die Vorzugsvariante sieht eine zweifeldrige Balkenbrücke über die gesamte Flussaue vor. Das Flussbett der Oder wird dabei vom Widerlager auf deutscher Seite bis zum Mittelpfeiler auf polnischer Seite durch ein Feld komplett überspannt. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil am Bauwerk umfasst ein Widerlager und 57 m Überbau. Fahrbahn Die B 1 ist im Planungsbereich der Verbindungsfunktionsstufe II nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) zugeordnet. Die Ausbauparameter erfolgen für den außerhalb einer Ortsdurchfahrt liegenden Straßenabschnitt nach der Entwurfsklasse 2 der Richtlinien für Landstraßen (RAL), hier mit einer Gesamtbreite von 11,50 m. Für die Trassierung der Rampe steht der Bereich zwischen den Zwangspunkten Bauwerk der B 1 über den Vorflutkanal und der geplanten Brücke zur Verfügung. Stützwand Wegen der Näherung zum Bahndamm soll der Straßendamm der B 1 auf der nördlichen Seite durch eine Stützwand begrenzt werden. Nebenanlagen Auf der südlichen Seite soll ein Geh-/Radweg in einer Ausbaubreite von 3,00 m über die Oderbrücke geführt werden. Die Weiterführung dieser Anlage bis zur kommunalen Detlefsenstraße ist ebenfalls Planungsbestandteil. Die zu planende Geh-/Radwegtrasse ist Teil des R1 Radweges mit Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg. Zur Ermöglichung von Einreisekontrollen durch die Bundespolizei sollen Aufstellflächen angeordnet werden. Einmündungen, Zufahrten, Zugänge Der Knotenpunkt B 1/Detlefsenstraße soll in seiner Geometrie überprüft und gegebenenfalls als Planungsbestandteil angepasst werden, ebenso wie die Erschließung benachbarter Flächen z. B. der Wartungsweg der DB sowie einiger privater Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rückbau von Teilen der bestehenden B 1. Entwässerung Die Entwässerung der gesamten Oderbrücke erfolgt gesondert zur polnischen Seite. Für die Verkehrsanlagen auf deutscher Seite werden im Rahmen der Entwurfsplanung Entwässe-rungslösungen erarbeitet. Rückbau/Abriss Im Zuge des Vorhabens soll die Bestandsbrücke zurückgebaut werden. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil umfasst ein Widerlager, einen Pfeiler und 52 m Überbau. Die zur Bestandsbrücke führende Fahrbahn soll ebenfalls zurückgebaut werden. Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen.