GÖ Enz Vaihingen Auftragsbekanntmachung
GÖ Enz Vaihingen Auftragsbekanntmachung
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen: Pos. 1 Objektplanung Freianlagen (HOAI 2021 § 39 Abs.1, Zone III, LP 5 - 9) Pos. 1.1 Freianlage Roßwag Pos. 2: Nullaufnahme, Funktions- und Erfolgskontrollen Pos. 2.1 Funktionskontrollen Pos. 2.2 Erfolgskontrolle abiotisch Pos. 2.3 Erfolgskontrolle MZB Pos. 2.4 Erfolgskontrolle Fischfauna Pos. 2.5 Erfolgskontrolle Makrophyten Pos. 2.6 Erfolgskontrolle Brutvögel (Option) Pos. 2.7 Erfolgskontrolle Laufkäfer (Option) Für den Auftrag gelten (siehe Leistungsbeschreibung): a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. Juli 2026. b) Abschluss LP5: Oktober 2026 c) LP6, LP7 Frühjahr 2027 d) LP8 Juni 2027 - Dez. 2028 e) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 31.12.2032. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.