Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
Auftraggeber (nachfolgend "AG" genannt) ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim mit ca. 11.551 Einwohnern. Gerstetten ist nach Baiersbronn im Schwarzwald die flächengrößte Gemeinde in Baden-Württemberg ohne Stadtrecht. Die Gemeinde verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, Zug um Zug die Wohnplätze im Hauptort und in den Ortsteilen sowie Gewerbeflächen an bessere Bandbreiten mittels Glasfaserausbau heranzuführen. Seit dem Jahr 2019 baut die Gemeinde Gerstetten die Glasfaserinfrastruktur in ihrem Versorgungsgebiet sukzessive aus. Der Ausbau erfolgt in der Regel im geförderten Umfeld (Bundes- und Landesförderung) sowie im Betreibermodell. Im Jahr 2022 wurde ein erster Netzbetriebsvertrag mit dem Unternehmen NetCom BW GmbH abgeschlossen, der für die Gebiete gilt, die mit Bundes-/Landesförderung im Rahmen der „Weißen Flecken“ ausgebaut wurden. Der AG plant nun, mithilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben wer-den. Die in dieser Frühphase des Ausbaus bereits aufgebauten und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“), sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb. Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis des Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfas-sung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-25 11BW20174 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 E-Az. Zuwendungsbescheide Land: 4-8433.6/184 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.