Sanierung Südkai (westlicher Abschnitt) im Emder Binnenhafen
Sanierung Südkai (westlicher Abschnitt) im Emder Binnenhafen
Sanierung eines Teilbereichs des Südkais im Emder Binnenhafen. Im Zuge einer Bauwerksprüfung stellte sich heraus, dass der westliche Abschnitt des Südkais sanierungsbedürftig ist. Aus diesem Grund soll für diesen Bereich eine neue Spundwand vor die bestehende Ufereinfassung gesetzt werden. Die Bauweise soll sich dabei an dem östlich angrenzenden Abschnitt des Südkais orientieren, welcher ebenfalls in den Jahren 1978-1980 durch eine vorgesetzte Spundwand ertüchtigt wurde. Darüber hinaus ist eine Anpassung sowie Erneuerung der Oberflächenbefestigung im Terminalbereich vorgesehen. Außerdem soll der wasserseitige Liegebereich für den Hafenumschlag angepasst werden. *********** Durch den Auftragnehmer sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen: +++ Technische Bearbeitung / erweiterte Ausführungsplanung, +++ Baustelleneinrichtung und –räumung, +++ Abbruch- und Rückbauarbeiten +++ Ramm- und Tiefgründungsarbeiten +++ Beton- und Stahlbetonarbeiten +++ Erd- und Nassbaggerarbeiten +++ Ausrüstung (Poller, Steigeleitern etc.) +++ Kampfmittelsondierung und -bergung +++ Aphaltierungs- bzw. Verkehrsflächenbauarbeiten +++ Entwässerungsarbeiten Erste Informationen zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den bereits auszugsweise zur Information der Bewerber beigefügten Unterlagen aus der Angebotsphase, insbesondere dem Projekt-Vertragsentwurf, den Leistungsbeschreibungen Teil A und Teil B sowie dem Leistungsverzeichnis. +++++Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zunächst ein sogenanntes erstes Angebot, mit dem in die Verhandlungsphase eingetreten wird, ab. ++++Alternativ hat sich der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung jedoch vorbehalten, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote zu erteilen.++++