Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen
Los1 für die für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster
Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Grundsatz abgeschlossen, so dass nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Nachfolgend sind die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).
Los 2 für die Bezirksregierungen Detmold und Köln
Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Grundsatz abgeschlossen, so dass nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Nachfolgend sind die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).