Rahmenvereinbarung SAP Beratungsleistung im Modul HCM
Rahmenvereinbarung SAP Beratungsleistung im Modul HCM
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungs-, Support- sowie Entwicklungs- und Programmierleistungen im Bereich SAP HCM, umfassend insbesondere die laufende Betreuung und Systempflege des SAP-HCM-Systems, die Sicherstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Zeitwirtschaft, das Customizing der Tarifstruktur sowie die Begleitung von Migrationsnacharbeiten. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt rund 100 Personentage pro Jahr bei einem Personentag von acht Stunden. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf eine höchstens zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Sicherstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Mitarbeiter der Münchner Wohnen GmbH, einschließlich laufender Überwachung, Fehleranalyse und kurzfristiger Fehlerbehebung. Darüber hinaus sind fortlaufend Customizing-Arbeiten zur SAP-HCM-Tarifstruktur und dem Lohnartenkatalog des TVÖD erforderlich. Im Bereich der positiven Zeitwirtschaft sind Fehleranalysen und Customizing-Arbeiten durchzuführen, wobei ein besonderer Fokus auf der zeitnahen Bearbeitung dringlicher Anfragen liegt. Im Bereich der SAP-HCM-Workflows sowie der Self-Service-Funktionalitäten Employee Self-Service (ESS) und Manager Self-Service (MSS) sind Fehleranalysen, Customizing-Arbeiten und Weiterentwicklungen zu erbringen. Im Nachgang zur Migration der Gesellschaften GEWOFAG und GWG in ein gemeinsames SAP-System (2025) sind ferner weitere Anpassungsarbeiten im Rahmen der Datenmigration erforderlich. Ergänzend umfasst der Leistungsumfang die Betreuung von Schnittstellen zu Subsystemen wie der Finanzbuchhaltung sowie das zugehörige Reporting. Die Leistungen werden überwiegend remote erbracht; Vor-Ort-Einsätze am Standort München sind durchschnittlich einmal pro Woche vorgesehen und werden ohne gesondert zu vergütende Reisekosten erbracht. Bei kritischen, payrollgefährdenden Störungen ist eine Reaktionszeit von vier Stunden am selben Werktag einzuhalten; bei allgemeinen Anfragen gilt eine Reaktionszeit von zwei Werktagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine vollständige, aktuelle und revisionssichere Dokumentation aller erbrachten Leistungen, Systemkonfigurationen und Änderungen bereitzustellen.