Lkw-Schnellladenetz an bewirtschafteten Rastanlagen

Deadline:N/A

Tender information
Germany
Extra-Regio NUTS 3
Type
Prior information
Procedure
Unknown
Ref. number
BEK-2026-0076
Planned procedure start date
19 Nov 2026 00:00
Duration
96 months
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt für den Bund auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf bewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung mit 5 Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf rund 230 Standorten. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW für CCS-Ladepunkte und 1 MW für MCS-Ladepunkte vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an den denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW betragen. Die Nennladeleistung von CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt mindestens 150 kW. Werden Leistungseinheiten von mehreren CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen gemeinsam genutzt, muss dauerhaft eine Ladeleistung von mindestens 100 kW je gleichzeitig genutztem Ladepunkt zur Verfügung stehen. Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen die Netz- und Anschlussnutzung. Soweit die vorgesehene Netzanschlusskapazität nicht vollständig zur Verfügung steht, können gemäß den Vorgaben des Aufraggebers ein Lastmanagement und gegebenenfalls Speicherlösungen vorgesehen werden.

Los 1

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

Los 2

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

Los 3

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

Los 4

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

Los 5

Grundlage der Ausschreibung sind die Vorgaben des SchnellLG sowie das entwickelte Ausschreibungs- und Vertragsmodell. Die entsprechenden Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen und in den Verträgen festgelegt, welche die Autobahn GmbH des Bundes für den Bund mit den erfolgreichen Bietern abschließt. Insbesondere die folgenden Punkte sind dabei wesentlich: - Jedem der insgesamt 5 Lose werden rund 230 bewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS- und CCS-Ladeeinrichtungen mit einer hohen Verfügbarkeit gewährleisten. - Die Planung, Errichtung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur sind mit den jeweils betroffenen Standort- beziehungsweise Nebenbetriebsunternehmen zu koordinieren. Beeinträchtigungen des laufenden Rastanlagenbetriebs sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise auf das erforderliche Maß zu begrenzen. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber Mobilitätsdienstleistern (EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zusätzlich ist ein Durchleitungsmodell vorgesehen, bei dem die Endkunden stets auch mit ihrem eigenen Stromvertrag laden können. - Die Ladepunkte sollen an Reservierungssysteme angebunden werden können. Zur Vermeidung von Fehlbelegungen und zur Sicherung reservierter Ladepunkte sollen technische und bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. - Ergibt sich während der Vertragslaufzeit an einem Standort ein nachhaltiger Mehrbedarf, können zusätzliche Ladepunkte errichtet und anschließend in den bestehenden Betrieb integriert werden.

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Die Autobahn GmbH des Bundes
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21 Sept - Publication date
19 Nov - Planned procedure start date
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