Rahmenvereinbarung Fahrzeugkonservierung

Deadline:16 Sept 2026, 09:00

Tender information
Region Hannover
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
0.4/2026-65
Contract type
Framework agreement
Duration
22/10/2026 - 22/10/2030
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover beabsichtigt, per Rahmenvereinbarung Fahrzeuge inkl. zugehörigen Anbauteilen konservieren zu lassen. Mindestens 70 und maximal 120 Fahrzeuge, sowie mindestens 200 und maximal 350 Anbaugeräte, aufgeteilt in 3 Losen. Details zu den Fahrzeugen und Anbauteilen sind der angehängten Fahrzeugliste zu entnehmen.

Konservierung Kastenwagen (18 Stück)

Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 6.250 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.

Konservierung Aggregateträger (30 Stück) inkl. Anbaugeräte

Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 4.110 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.

Konservierung Lkw-Fahrgestelle (24 Stück) inkl. Anbaugeräte

Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 9.120 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.

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