Unterhalts- und Grundreinigung aller Einrichtungen der Gemeinde Schulzendorf

Deadline:20 Oct 2026, 08:00

Tender information
Dahme-Spreewald
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
S-AVP-0126
Duration
01/01/2027 - 31/12/2027
Die Gemeinde Schulzendorf beabsichtigt, die Vergabe der Reinigungsleistungen in öffentlich genutzten Objekten - aufgeteilt in 2 Lose - auszuschreiben. Aufteilung der Objekte jeweils mit Reinigungsflächen in qm: LOS 1 - Malven-Grundschule: (UR) 5.679,60 qm (GR) 5.261,56 qm; - Bibliothek: UR (83,00) qm / (GR) 83,00 qm; - Hort: (UR) 2.383,84 qm / (GR) 2.223,74 qm / (FR) 659,95 qm; - Mehrzweckhalle (UR) 2.730,75 qm / (GR) 2.644,87 qm; Die zu reinigende Fläche der in Los 1 genannten Objekte beträgt ca. 10.9000 qm. LOS 2 - Kita Hollerbusch: (UR) 906,68 qm/ (GR) 792,63 qm - Kita Löwenzahn: (UR) 1.258,42 qm/ (GR) 1051,62 qm - Kita Märchenland: (UR) 296,99 qm/ (GR) 277,85 qm - Freiwillige Feuerwehr: (UR) 883,46 qm/ (GR) 883,46 qm - Rathaus Schulzendorf: (UR) 1.176,49 qm/ (GR) 1.124,04 qm; Die zu reinigenden Flächen der in Los 2 einbezogenen Flächen beträgt ca. 4550 qm. Es kann sich jeder Bieter immer nur auf ein Los bewerben und bekommt auch nur einen Zuschlag. Der Grund dafür ist, dass die Lose vom Volumen her sehr unterschiedlich sind und jeder Bieter für sich abschätzen kann, welches für ihn das geeignetere Los ist. Es werden definitiv 2 unterschiedliche Firmen beauftragt werden. Die Lose wurden auch so gebildet, damit kleineren Firmen die Möglichkeit gegeben ist, sich auf ein Los zu bewerben. Weitere Details sind den nachfolgende Unterlagen zu entnehmen: - Leistungsbeschreibung - Vertragsentwürfe je Los sowie - Leistungsverzeichnisse zu den einzelnen Objekten, welche an den "grün" unterlegten Feldern auszufüllen sind. Eine Kalkulation der Stundenverrechnungssätze je Objekt ist beizufügen. Alle in einem Los benannten Objekte werden zusammengerechnet.

Unterhalts-/ Grundreinigung Malven Grundschule, Hort, Bibliothek und Mehrzweckhalle

Es wurde festgelegt, dass ein Bieter über alle Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte erreichen kann. Die maximal erreichbaren Punktwerte je Kriterium entsprechen der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Preis (Gewichtung 35,0% entspricht max. möglichen 35 Punkten) - Leistungserbringung (Gewichtung 30,0% = max. 30 Punkte) - Qualitätsmaßnahmen (Gewichtung 35,0% = max. 35 Punkte) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Die Details der Bewertung sind auf den Anlagen "Erläuterung Zuschlagskriterien" sowie "Beispiel Bewertungsmatrix" dargestellt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien neben dem Preis nutzen die Bieter bitte die Formulare "Leistungseinschätzung" sowie "Qualitätsmaßnahmen". Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Gerundet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung.

Unterhalts-/ Grundreinigung Rathaus, Feuerwehr und 3 Kitas

Es wurde festgelegt, dass ein Bieter über alle Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte erreichen kann. Die maximal erreichbaren Punktwerte je Kriterium entsprechen der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Preis (Gewichtung 35,0% entspricht max. möglichen 35 Punkten) - Leistungserbringung (Gewichtung 30,0% = max. 30 Punkte) - Qualitätsmaßnahmen (Gewichtung 35,0% = max. 35 Punkte) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Die Details der Bewertung sind auf den Anlagen "Erläuterung Zuschlagskriterien" sowie "Beispiel Bewertungsmatrix" dargestellt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien neben dem Preis nutzen die Bieter bitte die Formulare "Leistungseinschätzung" sowie "Qualitätsmaßnahmen". Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Gerundet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung.

Buyer
Gemeinde Schulzendorf
buyer-email@mail.com
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