Unterhalts- und Grundreinigung aller Einrichtungen der Gemeinde Schulzendorf
Unterhalts-/ Grundreinigung Malven Grundschule, Hort, Bibliothek und Mehrzweckhalle
Es wurde festgelegt, dass ein Bieter über alle Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte erreichen kann. Die maximal erreichbaren Punktwerte je Kriterium entsprechen der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Preis (Gewichtung 35,0% entspricht max. möglichen 35 Punkten) - Leistungserbringung (Gewichtung 30,0% = max. 30 Punkte) - Qualitätsmaßnahmen (Gewichtung 35,0% = max. 35 Punkte) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Die Details der Bewertung sind auf den Anlagen "Erläuterung Zuschlagskriterien" sowie "Beispiel Bewertungsmatrix" dargestellt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien neben dem Preis nutzen die Bieter bitte die Formulare "Leistungseinschätzung" sowie "Qualitätsmaßnahmen". Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Gerundet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung.
Unterhalts-/ Grundreinigung Rathaus, Feuerwehr und 3 Kitas
Es wurde festgelegt, dass ein Bieter über alle Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte erreichen kann. Die maximal erreichbaren Punktwerte je Kriterium entsprechen der Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Preis (Gewichtung 35,0% entspricht max. möglichen 35 Punkten) - Leistungserbringung (Gewichtung 30,0% = max. 30 Punkte) - Qualitätsmaßnahmen (Gewichtung 35,0% = max. 35 Punkte) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Die Details der Bewertung sind auf den Anlagen "Erläuterung Zuschlagskriterien" sowie "Beispiel Bewertungsmatrix" dargestellt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien neben dem Preis nutzen die Bieter bitte die Formulare "Leistungseinschätzung" sowie "Qualitätsmaßnahmen". Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Gerundet wird auf zwei Stellen nach dem Komma. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über die Zuschlagserteilung.