Neubau einer 3-fach Sporthalle inklusive Kita, Abriss der Bestandshalle am Herler Ring 2, 51067 Köln, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021
Neubau einer 3-fach Sporthalle inklusive Kita, Abriss der Bestandshalle am Herler Ring 2, 51067 Köln, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021
Die städtische Sporthalle Herler Ring 2 in Köln-Mülheim soll abgerissen sowie ein Neubau geplant werden. Bei der Neukonzeption der Sporthalle gilt es auch, die Integration der angrenzenden Kindertagesstätte in den Hallenneubau zu berücksichtigen, da diese Nutzung derzeit in einem Interimsgebäude untergebracht ist. Ferner soll geprüft werden, inwieweit der Schulhof an der Gemeinschaftsgrundschule "An St. Theresia" in das Gesamtkonzept aufgenommen werden kann. Parallel wird seitens der Sportverwaltung geprüft, ob die Außenanlage gegebenenfalls unter Einbeziehung der benachbarten Sportanlage und des Schulhofs in das Gesamtkonzept integriert beziehungsweise fortentwickelt werden kann. Angrenzend zur Sporthalle befindet sich die Gemeinschaftsgrundschule An St. Theresia, dessen Schulhof gegebenenfalls im weiteren Verlauf in das Gesamtkonzept integriert werden soll. Neben der Schule grenzt der Außenplatz des Fußballklubs DJK Viktoria Buchheim an die Sporthalle. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das MTV Sportzentrum. Die Sporthalle und die Kita sind über eine kleine Stichstraße vom Herler Ring aus erschlossen. Die verkehrstechnische Anbindung ist sehr gut. Aktuell befinden sich wenige Parkplätze auf dem Grundstück, da ein Teil der Fläche für den Kita-Bau genutzt werden musste. Der aktuelle Bebauungsplan aus dem Jahre 1970 (Nummer 7248 Sc/05), sieht den Teil des Baugrundstücks, auf welchem sich die Sporthalle befindet, für den Gemeindebedarf vor. Konkret ist in dem Beschluss zum Bebauungsplan die Errichtung einer Sporthalle festgeschrieben. Die restliche Fläche, auf welcher sich derzeit die temporäre Kita als Containerbauweise befindet, ist als öffentlicher Parkplatz im Bebauungsplan markiert. Durch die Zusammenlegung der Sporthalle und Kita in einem gemeinsamen Neubau, sollen Synergien geschaffen werden, welche durch zusätzliche Bereiche für eine gemeinschaftliche und öffentlich zugängliche Nutzung verstärkt werden. Die Unterbringung der Kita und Sporthalle in einem gemeinsamen Neubau wird als Pilotprojekt verstanden, bei welchem sämtliche nutzerseitige Bedarfe Berücksichtigung finden sollten. Neben einer grundsätzlichen Nutzerfreundlichkeit wird besonderer Wert auf die Barrierefreiheit gelegt, welche für die reibungslose Nutzung des Bauwerks durch den Rollstuhlclub Köln essenziell ist. Auch bei der bauherrenseitigen Beteiligtenkonstellation handelt es sich um ein Pilotprojekt, da neben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln auch das Sportamt, Jugendamt und Schulamt am aktiven Entscheidungsprozess beteiligt sind. Diese breite Aufstellung der Entscheidungs-, Leitungs- und Steuerungsebene bietet die Möglichkeit sämtliche Anforderungen und Interessen im Projekt zu berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass das Sportamt vertraglich der alleinige Bauherr ist. Es wird angestrebt, ein architektonisch ansprechendes, nutzerfreundliches sowie interdisziplinäres Bauwerk als Begegnungsstätte für die Umgebung zu errichten, welches zu einer Steigerung der Attraktivität Buchheims beiträgt. Die erstellte Nutzersollbeschreibung (Sporthalle und Kindertagesstätte) und die Untersuchung der Aufnahme des Schulhofs dienen dazu, das Projektsoll zu definieren und eine Grundlage für die Vorplanung zu legen. Diese Nutzersollbeschreibung ersetzt keine Grundlagenermittlung im Sinne der Leistungsphase 1 der HOAI. Für die anstehenden Maßnahmen werden voraussichtliche Kosten von circa 7,8 Millionen € netto für die Kostengruppen 300 und circa 3,8 Millionen € netto für die Kostengruppe 400 angenommen. Eine stufenweise Vergabe ist vorgesehen, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3. Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der folgenden Leistungsphasen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Für den Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag TGA_Herler Ring) zu verwenden.