Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) aus dem Jahr 2026 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel „Kraichtal“ für neun Jahre. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: – Buslinienverkehr: 134 Östringen – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg – Elsenz; 135 Neuenbürg – Oberöwisheim; 136 Oberacker – Münzesheim; 137 Bahnbrücken Ort – Bahnbrücken; 138 Landshausen – Menzingen; 139 Landshausen – Menzingen – Gochsheim – Münzesheim – Neuenbürg. – On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 139M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Kraichtal“; 134M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Östringen“ Der Leistungsumfang im Buslinienverkehr wird ca. 17.000 Jahresfahrplanstunden betragen. Das geplante Fahrplanangebot kann den als Anhang 1 beigefügten Fahrplanentwürfen entnommen werden. Die Leistungen im On Demand-Verkehr erfolgen als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg). Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Kraichtal“ (Linie 139M) umfasst die Stadt Kraichtal. Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Östringen“ (Linie 134M) umfasst die Stadt Östringen. Gegebenenfalls werden die Bediengebiete während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür sind für den On Demand-Verkehr „Kraichtal“ sowie für den On Demand-Verkehr „Östringen“ jeweils mind. 2 On Demand-PKWs einzusetzen. Demnach wird sich der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs zu Betriebsbeginn auf insgesamt ca. 7.400 PKW-Betriebsstunden (= Anzahl Stunden innerhalb der Dispositionszeit pro Normjahr x Anzahl Fahrzeuge) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, um die Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG im Buslinien- und On Demand-Verkehr sicherzustellen. Die Betriebsaufnahme ist für den 12.12.2027 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderungen an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhänge einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe