Entsorgungsdienstleistungen

Deadline:1 Oct 2026, 08:00

Tender information
München, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
EVL-0058-2026
Duration
01/12/2026 - 31/01/2031
Entsorgung von Abfällen

Abfälle zur energetischen Vewertung in Umleerbehältern

Die Leistung umfasst die Gestellung von Umleerbehältern aus Kunststoff, deren wöchentliche Entleerung sowie die Entsorgung der Abfälle zur energetischen Verwertung (AS 200301). Die Abfälle müssen gemäß Gewerbeabfallverordnung vorbehandelt werden. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen und sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Anlieferkapazitäten über den genannten Vertragszeitraum bei entsprechenden Verwertungsanlagen verfügt. Die Umleerbehälter sind vom Auftragnehmer von ihrem Standplatz zu holen, zu entleeren und auf den Standplatz zurückzustellen. Behälter, die für den Auftragnehmer nicht zugänglich sind, werden vom Auftraggeber an einem zugänglichen Ort bereitgestellt. Die Standplätze und Bereitstellungsplätze sind nach dem Entleeren besenrein zu hinterlassen. Die Umleerbehälter (bis 1,1m3) sind pro Leistungsadresse gemäß GGAWB einheitlich in grauer Farbe zu stellen. Sie sind in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand zu halten. Bei wöchentlicher Leerung ist kein Lieferschein pro Leerung erforderlich. Hierbei ist ein der Rechnung beizulegender Leistungsnachweis mit Art der Leistung, Menge und Preis pro Leistungsadresse ausreichend. Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl geleerter Behälter.

Abfälle zur stofflichen und energetischen Verwertung in Press-/Großcontainern

Die Leistung umfasst die Gestellung von Containern bzw. Presscontainern, den Transport der Abfälle zur Verwertungsanlage sowie die stoffliche bzw. energetische Verwertung der Abfälle. Vorrang hat die stoffliche Verwertung. Für folgende Abfallarten sind die für den Auftrag vorgesehenen Verwertungsanlagen sowie das Verwertungsverfahren gemäß KrWG Anlage 2 zu benennen und zu beschreiben. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten bei den entsprechenden Verwertungsanlagen verfügen kann. - AS 200138 Altholz gern. AltholzV All / Alll - AS 200138 Altholz gern. AltholzV Al - AS 160103 Altreifen - AS 170101 Bauschutt, Klasse II (bis 20 Vol% Fremdstoffe) - AS 170904 Bauschutt, verunreinigt (über 20 Vol% Fremdstoffe) - AS 170405 oder AS 200140 Metall, gemischt (Eisen und Stahl) - AS 170407 gemischt Metalle (Edelstahl) - AS 200201 kompostierbare Abfälle (v. a. Gartenabfälle oder Christbäume) - AS 200303 Straßenreinigungsabfälle - AS 200307 Sperrmüll (z. B. Möbel, Polster, Bodenbeläge) mit AltholzV Alll - AS 200301 gemischte Siedlungsabfälle AzV (Büroabfälle) Für folgende Abfallarten ist die Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage vom Auftraggeber vorgegeben, siehe Tabellen in Titeln. Hierfür ist ausschließlich die Transportdienstleistung durch den Auftragnehmer zu erbringen. - AS 020106 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt (Einstreu) - AS 180104 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - AS 180203 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Die Container werden auf Abruf gestellt bzw. geleert/ getauscht. Teilweise sind Leerungsturnusse festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen. Hier erfolgen keine Aufträge durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf ist kurzfristig ein Container zu stellen. Bei kurzzeitiger Gestellung erfolgt die Sofort-Befüllung durch den Auftraggeber. In Ausnahmefällen wird der Container zur Befüllung über wenige Werktage benötigt. Stellungstage > 1 werden gemäß Anlage der Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 8.1 abgerechnet. Absetzmulden sind auf Wunsch des Auftraggebers mit und ohne Deckel zu stellen. Der Auftraggeber kann Presscontainer bzw. Container auch für andere Abfälle nach den u.a. Konditionen ohne Mindestmietdauer mieten. Altholz An einigen zentralen Standorten kann naturbelassenes Altholz Al separat gesammelt werden. Dies wird extra bei der Behälterbestellung angezeigt. Erfolgt dies nicht, handelt es sich immer um Altholz gern. AltholzV Al 1. Kompostierbare Abfälle müssen stofflich verwertet werden. Die Qualität der erfassten Gartenabfälle weist die für Privatgärten typische Zusammensetzung auf. Bauschutt und Straßenreinigungsabfälle sind ihren Eigenschaften (Unbrennbarkeit) nach stofflich zu verwerten. Altmetalle (Stahlschrott, Edelstahl) Unter Altmetallen versteht der Auftraggeber Gegenstände aus Metall oder Teile hiervon, im Wesentlichen ohne Fremdmaterialien wie Textilien, Kunststoff oder Holz etc. An einzelnen Standorten kann die Sammlung der Altmetalle auch in anderen Gebindegrößen und -arten erfolgen. Es sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes in der Recycling- / Entsorgungsbranche anzuwenden. Der Aufwand des Auftragnehmers wird durch eine Dienstleistungspauschale gemäß Anhang Preisblatt "Los 2" vergütet. - Stahlschrott Bei der Stahlschrottsammlung können bis zu 5 Gewichtsprozent (Gew%) Weißblech­ ader/und Aluminiumdosen enthalten sein. Das Material ist mit den im "Euwid Recycling und Entsorgung" (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH, Gernsbach) angegebenen durchschnittlichen Vergütungen für Stahlschrott Deutschland, Sorte 1 Stahlaltschrott, zu vergüten. Für die Abrechnung wird der Preis des Vormonates zu Grunde gelegt. Abrechnungsgrundlage sind die Wiegebelege. - Edelstahl Das Material ist mit den im "Euwid Recycling und Entsorgung" (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH, Gernsbach) angegebenen durchschnittlichen Großhandelseinkaufspreisen für Altmetalle Deutschland, Chromnickelstahlabf. V-II a, zu vergüten. Für die Abrechnung wird der Preis des Vormonates zu Grunde gelegt. Abrechnungsgrundlage sind die Wiegebelege. Asbest-, KMF-Abfälle Zusätzlich zu den aufgeführten Abfällen kann pro Jahr eine Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen (Abfallschlüssel 170605*) und KMF-Materialen (anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, Abfallschlüssel 170603*) notwendig sein. Hierfür ist ein Sammelentsorgungsnachweis erforderlich, der nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber als Scan zu übermitteln ist.

Papier / Kartonagen

Die Leistung umfasst die Gestellung von Containern, Presscontainern oder Umleerbehältern / Müllgroßbehältern (MGB) sowie die Abholung und stoffliche Verwertung der gesammelten Materialien. MGBs bis 1,1 m3 sind gemäß den Empfehlungen der GGAWB in blau oder mindestens mit blauem Deckel zu stellen. Für folgende Abfallarten sind die für den Auftrag vorgesehenen Verwertungsanlagen zu benennen: (Die Einstufung entspricht der Norm CEN EN 643) - AS 200101 Altpapier (Klasse 1 : Gemischte Sorten 1.02 Papier und Pappen gemischt (sortiert, max. 40% Zeitungen und Illustrierte) - AS 150101 Kartonagen (Klasse II: Wellpappen und Kraftpapiere 1.04 Kaufhausabfälle aus Wellpappen und Karton, mind. 70% Wellpappen, Rest Festkarton oder Verpackungspapiere Verunreinigungen, die nicht aus Papier bzw. Kartonagen bestehen können bis zu 1,5% enthalten sein. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten bei den entsprechenden Verwertungsanlagen verfügen kann. Das Material (Containerware und MGB-Ware) ist zu verwiegen. Nur die verwogene Menge wird vergütet bzw. berechnet. Unterschreitet das tatsächliche Nettogewicht bei Leerung von MGBs die Eichgrenze der Wiegeeinrichtung, ist ausschließlich der Leerungspreis pro MGB ("Transport") zu berechnen. Die Vergütung zu Gunsten des Auftraggebers beträgt im Monat Dezember 2026 50,00 EUR/t. Durch Zu- oder Abschlag (anzugeben im Preisblatt) hat der Auftragnehmer die Möglichkeit der Anpassung. Die Höhe der Vergütung wird monatlich mit der im "Euwid Recycling und Entsorgung" (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH, Gernsbach) angegebenen durchschnittlichen Veränderungswert Vergütungen für Mischpapier 1.02 bzw. Kaufhausaltpapier 1.04 ab Werk angepasst. Für die Abrechnung gilt der Preis des jeweiligen Vormonats. Die Änderungswerte werden fortgeschrieben, wie sie im Euwid veröffentlicht sind. Sollte also in Monat A die Euwid-Vergütung um 4,00 EUR steigen und im Monat B erneut um 2,00 EUR, sind wir bei insgesamt + 6,00 EUR, inkl. Grundvergütung also bei 56,00 EUR. Negative-Änderungswerte werden im Euwid als negativer Betrag angegeben, so dass auch hier die Addition (eines negativen Wertes) die korrekte Rechenart darstellt. Der Aufwand des Auftragnehmers wird durch eine Dienstleistungspauschale gemäß Anhang Preisblatt "Los3" berechnet. In der Dokumentation (Lieferschein, Wiegebeleg, Rechnung) ist nach den genannten Abfallsorten zu unterscheiden.

Altglas / Kunststoff / Styropor / Laborglas

Die Leistung umfasst die Gestellung von Containern, Umleerbehältern / Müllgroßbehältern (MGB) und Depotcontainern, den Abtransport der gesammelten Stoffe sowie deren Verwertung. Soweit im Titel keine anderen Angaben gemacht wurden, sind alle Abfälle der stofflichen Verwertung zuzuführen. Es sind die Vorgaben zur Verwiegung in den Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 8.1 zu beachten. Müllgroßbehälter bis 0,12 - 5 m3, mindestens jedoch die Deckel, sind gemäß den Empfehlungen der GGAWB in folgenden Farben zu stellen: Altglas: Grün Kunststoffe: Gelb Für folgende Abfallarten sind die für den Auftrag vorgesehenen Verwertungsanlagen und das Verwertungsverfahren gemäß KrWG Anlage 2 B zu benennen: - AS 150107 Altglas unsortiert (Verpackungen aus Glas) - AS 200139 Kunststoffe - AS 150102 Styropor (Verpackungen aus Kunststoff) Bei Verwendung eines anderen, geeigneten Abfallschlüssels ist diese mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Altglas (Glasverpackungen) wird nicht nach Farben sortiert gesammelt. An einigen Standorten wird Laborglas getrennt von Altglas gesammelt. Hierfür kann der Auftragnehmer einen separaten Entsorgungsweg vorschlagen. Kunststoffe aus medizinischen Bereichen sind der energetischen Verwertung zuzuführen. (Heizkraftwerk München Nord). Für die interne Erfassung von Styropor sind transparente Kunststoffsäcke zu liefern. Styropor wird sauber und frei von Störstoffen getrennt nach Chips und Formteilen in 1 m3 oder 2,5 m 3 Säcken gesammelt. Die Säcke werden über Container (Sofortbefüllung) oder sackweise abtransportiert. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten bei den entsprechenden Verwertungsanlagen verfügen kann.

Speisereste

Die Leistung umfasst die Gestellung von fahrbaren 120 Liter MGB's auf Wunsch mit Dichtung und Verriegelungsbügel, deren Tausch gegen leere, gereinigte und desinfizierte Behälter, sowie die ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Stoffe. Es handelt sich um AS 200108 Speisereste (Kategorie 3), die bei der Essenszubereitung für Patienten und Personal, Besucher oder Studenten anfallen sowie um Speisereste aus den Spülküchen. Die Speisereste müssen der Verwertung in einer Biogasanlage oder einer Kompostierung zugeführt werden. Weiterhin wird Altfett (AS 200125) teilweise separat erfasst und bereitgestellt. Eine Anlagenzulassung nach Artikel 24 bzw. Artikel 55 VO (EG) Nr. 1069/2009 oder eine Registrierung durch die zuständige Behörde nach § 26 TierNebV ist nachzuweisen. Das Material muss identifizierbar und getrennt von Material anderer Kategorien transportiert werden. Behälter und / oder Fahrzeug müssen abgedeckt und lecksicher sein. Als Behälter sind grundsätzlich Kunststoffbehälter mit Deckel bereitzustellen. Die Behälter sind zu kennzeichnen: "Küchen- und Speiseabfälle, Kategorie 3, Nicht für den menschlichen Verzehr". Die Behälter sind nach jeder Verwendung zu säubern und zu desinfizieren. Die Reinigung und Desinfektion hat auf dem Gelände des Auftragnehmers zu erfolgen. Eine Reinigung und Desinfektion am Bereitstellungsort bzw. auf dem Gelände des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer untersagt. Die Handelspapiere gemäß TierNebV § 9 sind bei Abholung auszufüllen und auf dem Transport mitzuführen. Diese ersetzen den Lieferschein. Das Handelspapier kann auch elektronisch geführt werden. Die Handelspapiere dienen als Kontrollnachweis der getauschten Behälteranzahl. Die Speisereste sind nicht zerkleinert. Es können Fremdstoffe wie Besteck, Geschirrkleinteile, Kunststoffkleinteile, usw. enthalten sein. Abgestimmt auf diese Gegebenheiten hat der Auftragnehmer die personellen und technischen Voraussetzungen bereit zu stellen. Zusätzlichen Aufwand (Zeit, Material, Personal) durch mögliche Erschwernisse sind im Entsorgungspreis einzukalkulieren und nicht separat erstattungsfähig.

Elektronik- und Elektroschrott, Kühl- und Gefriergeräte, Leuchtmittel

Die Leistung umfasst die Gestellung von Gitterboxen mit und ohne Inlay, Rollcontainer Rungenpaletten mit Inlay und Kartons sowie die Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung folgender Materialien einschließlich der erforderlichen Nachweisführung und Mitteilungspflichten. - AS 200121* Leuchtmittel - AS 200123* Kühl- und Gefriergeräte - AS 200135* Elektronik- und Elektroschrott, die gefährliche Bauteile enthalten Der Auftragnehmer hat eine gern. § 21 ElektroG zertifizierte Erstbehandlungsanlage von Altgeräten (EBA) mit Betriebsgenehmigung zu betreiben und selbst die Transportleistung zu erbringen. Die Erstbehandlung ist unter Beachtung der Vorgaben gem. LAGA-Merkblatt M31 A durchzuführen. Nach § 2 Abs. 3 Satz 4 ElektroG gelten die Nachweispflichten nach KrWG / NachwV nicht für die Überlassung von Altgeräten als gefährliche Abfälle bis zu einer Erstbehandlungsanlage von Altgeräten. Kühlgeräte sind einer zweistufiger Verwertung (siehe LAGA Merkblatt M31 B) zuzuführen. Für die Entsorgung von Leuchtmitteln hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die Materialien EBA zugeführt werden. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die Leuchtmittel hinreichend gegen Bruch geschützt sind. Sammelgruppen des Auftraggebers: 1. Wärmeüberträger (Kühlgeräte, Gefriergeräte und -truhen (lose)) 2. Bildschirme, Monitore (PC-Monitore, Flachbildschirme, Fernseher) (Gitterboxen) 3. Lampen 4. Großgeräte (Waschmaschinen, Herde, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, usw.) (lose) 5. E-Schrott (Kleingeräte, Computer, Drucker, Telefone, Rasierer, usw.) (Gitterboxen) 6. Großanlagen bzw. große Geräte für Forschung und Medizin (lose) Die Sammlung, die Lagerung sowie der Transport von E-Schrott der oben genannten Sammelgruppen 2 und 5 erfolgen mittels Gitterboxen. Auch bei einer Abrechnung nach Stückzahlen ist mit der Rechnung oder in einer gesonderten Aufstellung das Gewicht der entsorgten Geräte anzugeben. Für E-Schrott (Kleingeräte, Computer, Drucker usw.) deren anfallende Mengen ausschließlich in Gewicht angegeben sind gilt der aktuelle Mittelwert nach Euwid-Preisspiegel Elektro- und Elektronikaltgeräte, Sammelgruppe 5. Für Großgeräte und Großanlagen, deren anfallende Mengen ausschließlich in Gewicht angegeben sind, gilt der aktuelle Mittelwert nach Euwid-Preisspiegel Elektro- und Elektronikaltgeräte, Sammelgruppe 4. Für diese Abfallfraktionen ist daher eine Dienstleistungspauschale anzugeben. Die Verwertungspreise bzw. -vergütungen werden %-jährlich im Monat nach der Veröffentlichung in Euwid angepasst. Es sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes in der Recycling- /Entsorgungsbranche anzuwenden.

Festmist

Festmist/Einstreu fällt an der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) an. Er wird in Mulden und Presscontainern gesammelt. Alle Entsorgungsstandorte sind für LKW mit Anhänger zugänglich. Die Presscontainer, in denen Festmist/Einstreu gesammelt wird, sind auf Abruf zu entleeren. Festmist/Einstreu ist bei unserem Vertragspartner Fa. Leitner, Kompostieranlage Unterföhring in 85774 Unterföhring, Aschheimer Straße 69 anzuliefern. Die Handelspapiere sind mitzuführen. Hierfür sind nur die Transportleistungen zu erbringen. Vorgruben sind zu reinigen und zu spülen. Das hierbei anfallende Stallabwasser aus der Klinik für Pferde, Klinik für Schweine und Klinik für Wiederkäuer ist bei unserem Vertragspartner Fa. Leitner, Kompostieranlage Unterföhring in 85774 Unterföhring, Aschheimer Straße 69 anzuliefern. Hierfür sind jeweils nur die Reinigungs- und Transportleistungen zu erbringen. Eine Transportgenehmigung TNP KAT2 gem. EU 1069/2009 muss vorliegen.

Krankenhausspezifische Abfälle

Alle aufgeführten Abfälle sind der GSB zu überlassen. Die Leistung umfasst die Lieferung von Behältern (nur LMU), Kennzeichnungen und Bezettelungen nach ADR sowie die Abholung und ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung nach § 19 und § 21 GGVSEB und stellt die Gefahrzettel nach ADR kostenlos. Der Auftragnehmer stellt ebenfalls kostenlos die erforderlichen Aufkleber nach Abfallrecht. - AS 180102 Körper- und Organabfälle inkl. Blutbeutel und Blutkonserven - AS 180103* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (infektiöse Abfälle) - AS 180108* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel (Zytostatika) - AS 180202* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (infektiöse Abfälle) Es sind Sammelentsorgungsnachweise für AS 180103*, 180202* und AS 180108* vorzulegen. Für AS 180102 hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Anlieferkapazitäten bei der GSB verfügen kann. Grundsätzlich erfolgt die Entsorgung über Sammelentsorgungsnachweise des Auftragnehmers, sofern nichts anderes im Titel beschrieben ist. Die Berechnung erfolgt ausschließlich über den Auftragnehmer. Auch bei Entsorgung über einen Einzelsammelnachweis des Auftraggebers werden die Entsorgungskosten der GSB an den Beförderer berrechnet. Preisanpassungen gemäß der Besondere Vertragsbedingungen 7.6 erfolgen ausschließlich auf den Einheitspreis. Bezüglich Preisanpassung auf Grund Preisänderungen des andienungspflichtigen Entsorgungsträgers siehe Punkt 7.7 der Besondere Vertragsbedingungen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, dass - die Begleitpapiere ordnungsgemäß ausgefüllt sind, - nur Behälter transportiert werden, die den Vorschriften des ADR entsprechen, - die Behälter nur ordnungsgemäß bezettelt transportiert werden, - die Ladungssicherung den Anforderungen der StVO und dem ADR/RID entspricht, - Hygieneanforderungen beim Transport infektiöser Stoffe eingehalten werden, - die Behälter dem tatsächlichen Abfallerzeuger zugeordnet werden können (Anfallstelle gemäß Anlage LB-02 bzw. LB-03). Die entsprechenden Angaben sind auf den Begleit- bzw. Übernahmescheinen einzutragen. Bei allen Abfällen hat der Auftragnehmer das Gewicht der Abfälle bei Abholung mittels einer Waage zu erfassen und in den Begleitpapieren einzutragen.

Gebrauchte Chemikalien und andere gefährliche Abfälle

Die Leistung umfasst die Gestellung von Sammel- und Transportbehältern (Kanister, Spannringfässer, IBC, etc.), die Verpackung von Laborchemikalienabfällen vor Ort, die ggf. notwendige Erstellung von Packlisten nach den Vorgaben der Entsorgungsanlage, den Transport zur Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage sowie die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Abfälle. Die Leistung beinhaltet auch die fachkundige Beratung der Ansprechpartner vor Ort bzgl. getrennter Sammlung von gefährlichen Abfällen und Möglichkeiten der Zusammenlagerung. Die Wahl des Anlieferortes für gefährliche Abfälle zur Beseitigung zur GSB Sonderabfall­ Entsorgung Bayern GmbH (GSB) wird dem Auftragnehmer überlassen. Hiervon ausgenommen sind die Transporte über Einzelentsorgungsnachweise des Auftraggebers. Einwegbehälter benötigen eine Bauart-X-Codierung nach ADR 6.1.3.1 c) (i). Die Ansprechpartner der abrufberechtigten Leistungsadressen des Auftraggebers (siehe Anhang LB-02 und Anhang LB-03) melden sich direkt beim Auftragnehmer, wenn sie Abfälle zu entsorgen haben. Bei der Entsorgung von Laborchemikalien in Kleingebinden erhält der Auftragnehmer von den Leistungsadressen nach Möglichkeit Chemikalienlisten. Ist zur Abschätzung des Zeit- und Materialaufwandes von Verpackungsarbeiten ein Vorabtermin vor Ort durch einen fachkundigen Mitarbeiter des Auftragnehmers erforderlich, so trägt die Kosten hierfür (Anfahrt, Arbeitszeit, usw.) der Auftragnehmer. Die Ansprechpartner des Auftraggebers und der Auftragnehmer vereinbaren einen Termin zum Verpacken bzw. zur Abholung der Abfälle. Rechtswirksam sind nur schriftliche Aufträge des Auftraggebers. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Bereitstellung der Abfälle beim Auftraggeber erfolgt nicht sortiert nach Gefahrgutklassen. Der Auftraggeber ist bemüht, Laborchemikalien nur ordnungsgemäß beschriftet und beschrieben dem Auftragnehmer zu übergeben. Dennoch kann es aufgrund der Abläufe im Forschungs- und Hochschulbetrieb vorkommen, dass Abfälle unbekannter Herkunft oder Zusammensetzung sowie Altlasten der Entsorgung zuzuführen sind. Diese bedürfen einer besonderen Beurteilung durch den Auftragnehmer. Hierfür ist Erfahrung mit Abfällen aus chemischen Laboratorien / Universitätskliniken unbedingt erforderlich. Einige Parameter (Konsistenz, pH-Wert, Geruch, Hg­ Gehalt, usw.) müssen vor Ort durch den Auftragnehmer durch Inaugenscheinnahme oder mittels Hilfsmittel bestimmt werden. Nicht eindeutig nach ihren physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften charakterisierte Substanzen sind aus Vorsorgegründen grundsätzlich als gefährlich zu betrachten. Diese sind in Absprache mit dem Auftraggeber einer ausreichenden Analyse zu unterziehen, so dies für die gefahrlose und rechtskonforme Entsorgung notwendig ist. Die Laborkosten der Analytik fallen dem Auftraggeber zur Last. Die Verpackungsarbeiten haben unter Leitung eines fachkundigen Mitarbeiters des Auftragnehmers mit einschlägiger Berufserfahrung zu erfolgen, der die Stoffe sowohl chemisch als auch im Hinblick auf die Gefahren und die erforderlichen Maßnahmen bei Zwischenfällen beurteilen kann. Die Fachkunde ist nachzuweisen, durch einen Berufsabschluss als chemisch-technischer Assistent, einem höher qualifizierten Abschluss der Chemie oder einem vergleichbaren Abschluss. Der Auftragnehmer muss mindestens zwei Mitarbeiter mit den genannten Qualifikationen beschäftigen, die für den Auftrag zum Einsatz kommen können. Zusätzlich können weitere Mitarbeiter für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. Folgende Positionen sind in die Entsorgungspreise einzurechnen und nicht separat erstattungsfähig: - Transportkosten der über Sammelentsorgungsnachweis zu entsorgenden Abfälle inklusive Mautgebühren, - Personalkosten für Fachkraft und Helfer (ca. 350 Std. Fachkraft und ca. 100 Std. Helfer pro Jahr), - GSB-Aufkleber/Fassetiketten bei über SN zu entsorgenden Abfällen - Gefahrgutaufkleber für alle zu transportierenden Umschließungen - Behälter- und Bindemittel bei Verpackungsarbeiten Auf eine ressourcenschonende Verpackung ist zu achten, sofern es vom Abfallerzeuger nicht anders verlangt wird oder aus anderen Gründen notwendig ist. Einzelne Kleingebinde können in Absprache bis zu einem weiteren Entsorgungstermin beim Abfallerzeuger verbleiben. Die Verpackungsarbeiten beinhalten im Einzelnen: - Bestandsaufnahme der zu entsorgenden Abfälle - Klassifizierung der Abfälle nach Gefahrgutrecht - Verpackung vor Ort gemäß den Anforderungen der Entsorgungsanlage in ordnungsgemäße Transportbehälter (inkl. evtl. notwendigem Chemikalienbindemittel) - Kennzeichnung und Bezettelung der Behälter nach Abfall- und Gefahrgutrecht - Erstellung der erforderlichen Begleitpapiere nach Abfallrecht (Übernahmeschein, elektronischer Begleitschein, Lieferschein) Behälter, die vom Auftraggeber zur selbstständigen Befüllung / Sammlung angefordert werden, sind zu verrechnen. Kosten für Behälter, die vom Auftragnehmer dazu benötigt werden, unverpackte Laborchemikalien gemäß den Anforderungen der Entsorgungsanlage bzw. des Gefahrgutrechts zu umschließen, sind in den Entsorgungskosten enthalten. Es sind ausschließlich Verpackungen, Großverpackungen, IBC oder Tanks zu verwenden, die für die Beförderung der betreffenden Güter zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer (Verlader, Beförderer) hiermit schriftlich daraufhin, dass es sich bei den zu entsorgenden Stoffen um gefährliche Güter handelt. Der Auftragnehmer trägt bei allen Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages zusätzlich die Verantwortung nach § 19, § 21 und § 22 GGVSEB sowie § 23 (bei Bedarf). Der Auftragnehmer muss mindestens zwei Gefahrgutfahrer mit ADR-Bescheinigung beschäftigen, die für den Auftrag zum Einsatz kommen können. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass jeder entsorgte Behälter dem tatsächlichen Abfallerzeuger (Leistungsadresse) zugeordnet werden kann.

Schlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen

Die Leistung umfasst die Absaugung der Abscheiderinhalte und den Transport zur Verwertungs­ bzw. Entsorgungsanlage. Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Fachbetrieb nach § 62 WHG a. F. ist nachzuweisen. - AS 020204 Fettabscheiderinhalte - AS 130503* Kfz-Schlammfang - AS 130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern - AS 161001* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Sammelentsorgungsnachweise, die auf den Auftragnehmer lauten, müssen für gefährliche Abfälle vorgelegt oder nach Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Wochen, jedoch vor dem ersten Entsorgungstermin nachgereicht werden. Nur nach Absprache mit dem Auftraggeber können Sammelentsorgungsnachweise gleicher Abfallart aber mit anderer Abfallschlüsselnummer zugelassen werden. Dieser Abfallschlüssel muss dann allerdings eindeutig und dauerhaft (für die gesamte Vertragslaufzeit) verwendet werden. Es können (bei gleichem Abfallschlüssel) mehrere Abscheider mit einer Tour abgeholt und im LKW zusammengesammelt werden - so kann die Entleerung z.B. von halbjährlich zu leerenden Abscheidern so disponiert werden, dass sie mit einer vierteljährlichen Leerung eines nahegelegenen Abscheiders zusammengefasst werden kann. Die Terminvereinbarung mit der jeweiligen Entsorgungsanlage hat der Auftragnehmer vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Entsorgung über einen Entsorgungsnachweis des Auftraggebers oder einen Sammelentsorgungsnachweis des Auftragnehmers erfolgt. Alle Leerungen sind dem Auftraggeber 5 Werktage im Voraus anzukündigen. Die Berechnung erfolgt pauschal pro Standort und Leistung, unabhängig davon, wie viel Abscheiderinhalte tatsächlich entsorgt werden. Zusätzlich zur Leistungserbringung kann die jährliche (Fettabscheider) bzw. halbjährliche (Kfz­ Schlammfang, Koaleszenzabscheider) sachkundige Wartung entsprechend den Herstellervorgaben sowie alle fünf Jahre eine fachkundige Überprüfung (Generalinspektion), (beinhaltet zeitgleich zu der Entsorgung eine Bemessungs- und Zustandsüberprüfung, Dichtheitsprüfung des Abscheiders und vorgeschalteten Entwässerungssystems nach DIN 1986-30 sowie Entwässerungssatzung, bei Erfordernis Hinweis an den Auftraggeber zur Sanierung zur Beseitigung von Undichtigkeiten) beauftragt werden. Diese sowie Instandhaltungs­ bzw. Reparaturarbeiten werden separat vergütet. Der Nachweis der durchgeführten Wartung bzw. Generalinspektion ist bei den Verantwortlichen vor Ort abzugeben. Sachkunde Als sachkundig nach DIN 4040-100 werden Personen des Auftragnehmers angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen sachgerecht durchführen. Die Sachkunde wird nachgewiesen durch eine dokumentierte Einweisung durch Hersteller, Sachverständigenorganisationen auf dem Gebiet des Abscheiderwesens, Handwerkskammern oder Berufsverbände. Fachkunde Die Fachkunde beruht auf umfassendem technischem Wissen zu Abwasseranlagen, das im Rahmen einer technisch orientierten Berufsausbildung (z. B. zur Fachkraft für Abwassertechnik, zum Ingenieur oder durch langjährige Berufspraxis erworben und gegebenenfalls durch Zusatzausbildungen vertieft wurde. Die erforderliche Sach- bzw. Fachkunde (nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100) der einzusetzenden Mitarbeiter für die genannten Wartungs- und lnspektionsarbeiten ist mit dem Angebot nachzuweisen. Kfz-Schlammfang Die Leistung umfasst die Absaugung, Spülung und Wiederbefüllung der Leichtflüssigkeitsabscheider einschließlich Transport zur GSB durch den Auftragnehmer. Fettabscheider mit vorgeschaltetem Schlammfang (im Folgenden kurz "Fettabscheideranlage" genannt) Die Leistung umfasst die Absaugung der Fettabscheiderinhalte sowie der zugehörigen Schlammfanginhalte, den Transport zur vorgesehenen Verwertungsanlage und die ordnungsgemäße Entsorgung der Inhalte. Der Entsorgungszyklus wird vom Auftraggeber vorgegeben. Die Fettabscheider sowie Schlammfänge sind vollständig zu leeren sowie nach der Absaugung zu reinigen / spülen. Verkrustungen an Innenwänden und Einbauteilen sind, soweit möglich, zu lösen und bei Bedarf sind die Fettabscheider wieder mit Wasser zu befüllen. Das hierfür benötigte Wasser wird vom Auftraggeber gestellt. Ist ein Probenahmeschacht vorhanden, ist dieser ebenfalls zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen / spülen. Anschließend hat eine Funktionskontrolle sowie die Dokumentation im Betriebstagebuch zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Leistung sauber und geruchsfrei auszuführen, insbesondere bei Anlagen innerhalb von Gebäuden. Eine Beschreibung des angewendeten Verfahrens der Aufbereitung (z.B. Trennung von Fett / Schlamm und Wasser vor Ort, Biogasanlage) ist dem Angebot beizulegen.

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Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU Klinikum)
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