Open-House-Vertrag Verbandmittel
Open-House-Vertrag Verbandmittel
Abschluss nicht-exklusiver Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens mit Leistungserbringern. – Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss dieses Vertrages angeboten. Verbandmittel im Sinne dieses Vertrages sind Produkte, die zum Anlegen eines Stütz-, Kompressions-, Fixierungs- oder Wundverbandes bzw. zur Wundversorgung angewendet werden. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2024. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2026.