Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG

Deadline:31 Aug 2026, 08:00

Tender information
Erfurt, Kreisfreie Stadt
Dresden, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
102/2026
Contract type
Framework agreement
Duration
01/01/2027 - 31/12/2030
Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG

Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen

Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden pro Los Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern geschlossen ("Mehrpartnermodell"). Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe abgegeben werden. Ein solcher Vorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Sofern je Los mit mehreren (maximal drei) Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden, erfolgt die Einzelauftragsvergabe nach dem sogenannten "Kaskadenverfahren", welches in § 4 der Rahmenvereinbarung detailliert beschrieben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der AOK PLUS service GmbH ein Abrufrecht mit sämtlichen Rechten und Pflichten der Auftraggeberin aus diesem Vertrag eingeräumt wird. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt. Die AOK PLUS service GmbH operiert derzeit an den Standorten Chemnitz und Gera. Die Einzelheiten zum Abrufrecht der AOK PLUS service GmbH sind § 3 der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Schließlich werden die Bieter auf die in § 1 der Rahmenvereinbarung enthaltenen Übergangsregelungen hingewiesen. Informationen zum geschätzten Auftragsvolumen entnehmen Sie bitte Punkt C II. des vorliegenden Dokuments sowie den Anlagen1-4 und 1-6 der Bewerbungsbedingungen. Eine (nicht abschließende) Übersicht über die potentiellen Einsatzorte der Leiharbeitnehmer ist der Anlage 1-5 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen

Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden pro Los Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern geschlossen ("Mehrpartnermodell"). Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe abgegeben werden. Ein solcher Vorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Sofern je Los mit mehreren (maximal drei) Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden, erfolgt die Einzelauftragsvergabe nach dem sogenannten "Kaskadenverfahren", welches in § 4 der Rahmenvereinbarung detailliert beschrieben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der AOK PLUS service GmbH ein Abrufrecht mit sämtlichen Rechten und Pflichten der Auftraggeberin aus diesem Vertrag eingeräumt wird. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt. Die AOK PLUS service GmbH operiert derzeit an den Standorten Chemnitz und Gera. Die Einzelheiten zum Abrufrecht der AOK PLUS service GmbH sind § 3 der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Schließlich werden die Bieter auf die in § 1 der Rahmenvereinbarung enthaltenen Übergangsregelungen hingewiesen. Informationen zum geschätzten Auftragsvolumen entnehmen Sie bitte Punkt C II. des vorliegenden Dokuments sowie den Anlagen1-4 und 1-6 der Bewerbungsbedingungen. Eine (nicht abschließende) Übersicht über die potentiellen Einsatzorte der Leiharbeitnehmer ist der Anlage 1-5 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen

Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden pro Los Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern geschlossen ("Mehrpartnermodell"). Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe abgegeben werden. Ein solcher Vorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Sofern je Los mit mehreren (maximal drei) Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen wurden, erfolgt die Einzelauftragsvergabe nach dem sogenannten "Kaskadenverfahren", welches in § 4 der Rahmenvereinbarung detailliert beschrieben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der AOK PLUS service GmbH ein Abrufrecht mit sämtlichen Rechten und Pflichten der Auftraggeberin aus diesem Vertrag eingeräumt wird. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt. Die AOK PLUS service GmbH operiert derzeit an den Standorten Chemnitz und Gera. Die Einzelheiten zum Abrufrecht der AOK PLUS service GmbH sind § 3 der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Schließlich werden die Bieter auf die in § 1 der Rahmenvereinbarung enthaltenen Übergangsregelungen hingewiesen. Informationen zum geschätzten Auftragsvolumen entnehmen Sie bitte Punkt C II. des vorliegenden Dokuments sowie den Anlagen1-4 und 1-6 der Bewerbungsbedingungen. Eine (nicht abschließende) Übersicht über die potentiellen Einsatzorte der Leiharbeitnehmer ist der Anlage 1-5 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

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