Reinigung
Reinigung
Polizeipräsidium Reutlingen, 72762 Reutlingen, Kaiserstr. 99, 99b, 101, 103; Burgstr. 27 + 29, Urbanstr. 20 + 22 a) Unterhalts-, Grund-, Glas- und Jalousienreinigung, Reinigung Schießanlage Unterhaltsreinigung: ca. 94.387,13 m²/Monat Grundreinigung: ca. 13.095,00 m²/Reinigung Glasreinigung: ca. 3.482,56 m²/Reinigung (einseitig gemessen) Jalousienreinigung: ca. 723,78 m²/Reinigung (einseitig gemessen) Allgemeine Anforderungen für die Reinigung der Schießanlage:: - Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §7 SprengG - Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) - Befähigungsschein nach §20 SprengG Sicherheitsüberprüfung der Reinigungskräfte: Mit den Reinigungsarbeiten darf nur ständiges Personal beauftragt werden. Die jeweiligen Beschäftigten sind vorab der Polizei namentlich zu benennen, damit eine Sicherheitsüberprüfung erfolgen kann. Ohne Zustimmung der Polizei darf kein Personal in den Diensträumen tätig werden.