Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee - Tragwerksplanung
Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee - Tragwerksplanung
Im Jahr 2020 wurden eine bautechnische und zeichnerische Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Gutachten zu Holzschutz, Baugrund, Schadstoffen und eine restauratorische Untersuchung durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgten daraufhin die Vorplanung, die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung für die geplante Teilunterkellerung des Hauses Seedorn. Im Bereich der Fachplanungen wurden ein statisches Sanierungskonzept sowie eine TGA-Planung im Vorplanungsstand erarbeitet. Die bisher erbrachten Planungsleistungen sind Grundlage der Fortführung der Baumaßnahme. Es ist die Tragwerksplanung ab LPH 3 auf Grundlage des vorhandenen statischen Sanierungskonzepts zu erarbeiten. Dafür sind die Grundleistungen ab der Leistungsphase 3 bis zur Leistungsphase 6 gem. § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI zu erbringen. Daneben sind die folgenden besonderen Leistungen zu erbringen: -In der Leistungsphase 4: Nachweis zum konstruktiven Brandschutz; Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen - In der Leistungsphase 5: Konstruktion und Nachweis der Anschlüsse im Holzbau Das bisher ausgearbeitete Gründungskonzept enthält Abweichungen von den Standardnormen und den Empfehlungen des Baugrundgutachtens und muss daher überarbeitet werden.