26D611005 - Jugenstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen, TA AnlGr. 4, 5
26D611005 - Jugenstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen, TA AnlGr. 4, 5
Die Bauaufgabe umfasst die Machbarkeitsprüfung, Erörterung der Aufgabenstellung abgeleitet aus dem Bedarf, Planung und Umsetzung der Neuerrichtung des sächsischen Verwaltungsnetzes SVN in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA). Die JSA ist eine bauliche Gesamtanlage im Norden der Stadt Regis-Breitingen. Sie ist die einzige sächsische Jugendstrafvollzugsanstalt und beherbergt 326 Haftplätze auf geschlossenem und dem gesonderten Vollzug, 30 Haftplätze im offenen Vollzug und 20 Plätze auf den Vollzug von Jugendarrest. Sie ist versorgungs- und medientechnisch teilweise erschlossen. Strom, Wasser und Abwasser sind vorliegend. Die Telekommunikation ist zu erweitern. Eine Erschließung neuer Grundstücke oder neuer Grundstücksteile ist für die Maßnahme nicht vorgesehen. Die geplante Baumaßnahme umfasst die Medienerschließung, d. h. den Einbau/die Verlegung von Glasfaserleitungen zur Anbindung an das Sächsische Verwaltungsnetz - SVN, innerhalb der Bestandsgebäude der Liegenschaft. Weiterhin ist die dazugehörige Dateninfrastruktur in der Sicherheitszentrale und den zugehörigen Unterverteilerräumen zu erneuern und einzurichten und die Flächeninanspruchnahme für die technische Infrastruktur und dessen baulicher Umfang abzuleiten. Es ist die Realisierung der IuK-Techniken für Funkbesprechung, Gebäudemanagement, Intercom, IP-TV, Medientechnik, Video-Objektüberwachung, zugehörige zentrale Dienstleistungen und IT-HW-Lösungen zwingend umzusetzen. Die Vorgaben zu Hersteller und Technik-Plattform für diese Technik-Bereiche sind deshalb einzuhalten. Als Teilmaßnahme ist die Einrichtung eines Internetzugangs für die Bildungsmaßnahmen der JSA erforderlich, da diese für den Dienstbetrieb erforderlich ist. Die Teilmaßnahme umfasst die Konzeption, Ausführungsplanung, Abstimmung der Systemarchitektur sowie Schnittstellen, Koordination, bauliche Umsetzung sowie Inbetriebnahme der neuen Anlage. Die Baumaßnahme muss im laufenden Dienstbetrieb erfolgen, was Sicherheitskontrollen durch die JSA oder das Fordern eines einfachen polizeilichen Führungszeugnis nach sich zieht. Es ist sicherzustellen, dass die sicherheitstechnischen Anlagen während der Umbauphase in einem Umfang funktionsfähig bleiben, der einen ordnungsgemäßen und sicheren Dienstbetrieb gewährleistet. Der Leistungsabruf erfolgt stufenweise. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung