Recycling der PPK-Fraktion
Recycling der PPK-Fraktion
Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Übernahme, der Transport und das Recycling im Sinne des § 3 Abs. 25 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts-gesetz - KrWG) der im Stadtgebiet Chemnitz getrennt gesammelten Mengen an Papier, Pappe, Kartonagen (im Folgenden PPK-Fraktion). Die PPK-Fraktion wird im Rahmen der Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1, 2 KrWG im Hol- und Bringsystem erfasst - mengenmäßige Bandbreite von maximal ca. 12.500 Tonnen bis minimal von ca. 8.000 Tonnen im Vertragszeitraum