Rahmenvereinbarung Generalplanung
Nord und Reserve für Los Süd
Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalplanungsleistungen erbracht, einschließlich der übergeordneten Gesamtkoordination aller Planungs- und Fachbeteiligten sowie der notwendigen Sachverständigen- und Gutachterleistungen. Es ist zu erwarten, dass mehrere Einzelaufträge für verschiedene Standorte gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig zu bearbeiten sein werden. Die Leistungen sind für jedes Projekt standortspezifisch zu erbringen und jeweils an die örtlichen Gegebenheiten sowie Rahmenbedingungen anzupassen, sodass darauf aufbauend eine konsistente Planung erfolgen kann. Auf dieser Grundlage hat der Generalplaner die Genehmigungsfähigkeit des Bauwerkes herzustellen, die Baugenehmigung zu erwirken und vollständige, vergabereife Ausschreibungsunterlagen zur Beauftragung des Generalunternehmers für die Containererrichtung zu erstellen. Gleichsam hat er die AG dabei fachtechnisch zu unterstützen, die Generalunternehmer Container und den oder die Unternehmer für den Außenbereich über ein Ausschreibungsverfahren zu binden. In der Leistungsphase 5 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers. Dabei prüft er die Planunterlagen auf Übereinstimmung mit den genehmigten und ausgeschriebenen Anforderungen. Während der Bauausführung obliegt ihm zudem das umsetzungsbegleitende Baucontrolling bis zur Inbetriebnahme des Objekts. Für den Außenbereich sind die Leistungen des Generalplaners in den Leistungsbeschreibungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke beschrieben. Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich der Neubau von Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise mit marktgängigen Standardcontainern. Bestandsumbauten oder die Vermischung von Bestandsbebauung mit ergänzenden, neuen Containeranlagen sind nicht vorgesehen. Aufgrund der durch die Containerbauweise bedingten Standardisierung von Grundrissen und Fertigungsmethoden ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Planungsaufgaben. Für die Planung der Einrichtungen werden dem Generalplaner von den Bezirksregierungen jeweils in Abhängigkeit der vorgesehenen Größe und Kapazität der Einrichtungen angepasste Standardraumprogramme mit Flächenangaben und Zuordnung zu Funktionsbereichen zur Verfügung gestellt. Die Größe der Einrichtungen liegt in der Regel zwischen 200 und 700 Plätzen. Der Bedarf ist möglichst nutzungsgerecht und flächenoptimiert umzusetzen. Die Einrichtungen setzen sich insbesondere aus folgenden Funktionsbereichen zusammen: 1. Wachdienst, Pförtner 2. Sozialfunktion und Sporträume, 3. Verwaltung / Betreuung, 4. Unterkünfte / Wohnbereiche, 5. Küche und Speiseräume.
Los Süd und Reserve für Los Nord
Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalplanungsleistungen erbracht, einschließlich der übergeordneten Gesamtkoordination aller Planungs- und Fachbeteiligten sowie der notwendigen Sachverständigen- und Gutachterleistungen. Es ist zu erwarten, dass mehrere Einzelaufträge für verschiedene Standorte gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig zu bearbeiten sein werden. Die Leistungen sind für jedes Projekt standortspezifisch zu erbringen und jeweils an die örtlichen Gegebenheiten sowie Rahmenbedingungen anzupassen, sodass darauf aufbauend eine konsistente Planung erfolgen kann. Auf dieser Grundlage hat der Generalplaner die Genehmigungsfähigkeit des Bauwerkes herzustellen, die Baugenehmigung zu erwirken und vollständige, vergabereife Ausschreibungsunterlagen zur Beauftragung des Generalunternehmers für die Containererrichtung zu erstellen. Gleichsam hat er die AG dabei fachtechnisch zu unterstützen, die Generalunternehmer Container und den oder die Unternehmer für den Außenbereich über ein Ausschreibungsverfahren zu binden. In der Leistungsphase 5 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers. Dabei prüft er die Planunterlagen auf Übereinstimmung mit den genehmigten und ausgeschriebenen Anforderungen. Während der Bauausführung obliegt ihm zudem das umsetzungsbegleitende Baucontrolling bis zur Inbetriebnahme des Objekts. Für den Außenbereich sind die Leistungen des Generalplaners in den Leistungsbeschreibungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke beschrieben. Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich der Neubau von Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise mit marktgängigen Standardcontainern. Bestandsumbauten oder die Vermischung von Bestandsbebauung mit ergänzenden, neuen Containeranlagen sind nicht vorgesehen. Aufgrund der durch die Containerbauweise bedingten Standardisierung von Grundrissen und Fertigungsmethoden ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Planungsaufgaben. Für die Planung der Einrichtungen werden dem Generalplaner von den Bezirksregierungen jeweils in Abhängigkeit der vorgesehenen Größe und Kapazität der Einrichtungen angepasste Standardraumprogramme mit Flächenangaben und Zuordnung zu Funktionsbereichen zur Verfügung gestellt. Die Größe der Einrichtungen liegt in der Regel zwischen 200 und 700 Plätzen. Der Bedarf ist möglichst nutzungsgerecht und flächenoptimiert umzusetzen. Die Einrichtungen setzen sich insbesondere aus folgenden Funktionsbereichen zusammen: 1. Wachdienst, Pförtner 2. Sozialfunktion und Sporträume, 3. Verwaltung / Betreuung, 4. Unterkünfte / Wohnbereiche, 5. Küche und Speiseräume.