Rahmenvereinbarung Rechtsberatungsleistungen
Vergabe- und Vertragsrecht: Liefer-/Dienstleistungen, ausgenommen Architekten- und Ingenieurleistungen
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Vergabe- und Vertragsrecht Liefer-/Dienstleistungen, ausgenommen Architekten- und Ingenieurleistungen Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Vergabe- und Vertragsrecht: Bauleistungen und Architekten- und Ingenieurleistungen
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Vergabe- und Vertragsrecht Bauleistungen und Architekten- und Ingenieurleistungen Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Zivil- und Gesellschaftsrecht
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Zivil- und Gesellschaftsrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Medizinrecht
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Medizinrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Miet- und Wohnungseigentumsrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Arbeitsrecht
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Arbeitsrecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.
Baurecht
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen Baurecht Die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten sowie eine optionale einmalige Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate.