Neubau Kindertagesstätte in Waldeck, Stadtteil Sachsenhausen, Architekt
Neubau Kindertagesstätte in Waldeck, Stadtteil Sachsenhausen, Architekt
Das Gebäude des Kindergartens der Stadt Waldeck im Ortsteil Sachsenhausen ist abgängig und soll durch einen Neubau an anderer Stelle ersetzt werden. Zudem besteht gemäß § 24 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, dessen Erfüllung langfristig sichergestellt werden muss. Es soll eine Kindertagesstätte mit 5 Gruppen errichtet werden. Für eine zusätzliche sechste Gruppe ist eine modulartige Erweiterung bei der Gebäude- und Freianlagenplanung zu berücksichtigen. Der Neubau soll modern, barrierefrei, inklusiv und zukunftsfähig sein. Es wird eine nachhaltige, CO2-mindernde Bauweise mit gutem sommerlichem Hitzeschutz und winterlichem Wärmeschutz angestrebt. Teile des Gebäudes, vor allem der Bewegungsraum sollen auch für externe Gruppen, wie Vereine, au-ßerhalb der Öffnungszeiten der KiTa nutzbar sein. Hinsichtlich der Energieversorgung soll eine Variantenuntersuchung vorgenommen werden. Als Wärmequellen sollen eine Wärmepumpe und das in Sachsenhausen geplante Nahwärmenetz untersucht werden. Das Gebäude wird nach dem ab 2030 geforderten Effizienzstandard als Nullemissionsgebäude errichtet. Ein nachhaltiges Lüftungs- und Heizungskonzept ist Bestandteil der Planung Ziel ist es ein Gebäude mit hoher ökonomischer und technischer Qualität zu errichten. Kriterien hierfür sind: Geringe Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und die Instandhaltung des Kindergarten-Gebäudes. Sowie ein hoher Standard bei Brandschutz, Schallschutz und einfacher Rückbau- oder Nachrüstbarkeit. Folgende Nachhaltigkeitsaspekte sollen unmittelbar in den Entwurf und die nachfolgende Planung einfließen: Baustoffwahl, Kreislaufwirtschaft, Flächenschonung, Begrünung der Fassade und Dachflä-chen, Regenwassermanagement, Lebenszykluskosten, Energieeffizienz. Ausführungszeitraum Das Bauvorhaben soll 2027 begonnen und bis Ende 2029 fertiggestellt werden. Ort der Ausführung Blumenstraße 5, 34513, Waldeck - Sachsenhausen Leistungsbild Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen). Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und 4-9 (Stufe 2) vorgesehen. Die anrechenbaren Kosten aus KG 300 + 600 sowie mit anteiligem Ansatz der KG 400 belaufen sich für das Gebäude auf 5.325.015 €. Als Honorarzone wird Zone III, Mindestsatz vorgeschlagen.