Sachbezugskarte
Sachbezugskarte
Daneben soll die Möglichkeit bestehen für die Mitarbeitenden als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich eine Aufladung vorzunehmen. Die Karte muss den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können. Bei der Karte darf es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.