Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Deadline:N/A

Tender information
Germany
Type
Contract modification
Procedure
Unknown
Der Projektträger (AN) übernimmt sämtliche Aufgaben des bisherigen Projektträgers und unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) sodann umfassend in allen Phasen der Projektförderung im Rahmen des Förderprogramms sowie sämtlicher etwaiger zusätzlicher Einzelförderungen, die im Rahmen des Haushaltstitels „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ ggf. durchgeführt werden. Der Vertrag setzt für die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich Verlängerungsoptionen für 2026 gem. § 11 Abs. 2 eine Vergütung bis zu einer Obergrenze in Höhe von 17.872.850,00 € netto fest. Mit den Nachträgen vom 27.11.2024 sowie vom 06.11.2025 wurden die Jahresobergrenzen für die Jahre 2024 sowie 2025 zur Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe kostenneutral verschoben, während die Gesamtobergrenze unverändert blieb. Mit dieser Änderung und nach Verlängerung des Vertrags bis Ende 2026 erfolgt nun eine Anhebung der Gesamtobergrenze sowie eine weitere Verlängerung des Vertrags bis 30.09.2027.

Verlängerung des Auftrags und Erhöhung der Vergütungsobergrenze zu Projektträgerschaft für das Bundesförderprogramm ‚Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Der Projektträger (AN) übernimmt sämtliche Aufgaben des bisherigen Projektträgers und unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) sodann umfassend in allen Phasen der Projektförderung im Rahmen des Förderprogramms sowie sämtlicher etwaiger zusätzlicher Einzelförderungen, die im Rahmen des Haushaltstitels „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ ggf. durchgeführt werden. Der Vertrag setzt für die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich Verlängerungsoptionen für 2026 gem. § 11 Abs. 2 eine Vergütung bis zu einer Obergrenze in Höhe von 17.872.850,00 € netto fest. Mit den Nachträgen vom 27.11.2024 sowie vom 06.11.2025 wurden die Jahresobergrenzen für die Jahre 2024 sowie 2025 zur Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe kostenneutral verschoben, während die Gesamtobergrenze unverändert blieb. Mit dieser Änderung und nach Verlängerung des Vertrags bis Ende 2026 erfolgt nun eine Anhebung der Gesamtobergrenze sowie eine weitere Verlängerung des Vertrags bis 30.09.2027.

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