Freistaat Bayern - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wegen Ausschreibung Infodienste
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Bei der bestehenden digitalen ByCS-Board-Anwendung handelt es sich um eine browserbasierte interaktive Tafelsoftware für den Einsatz in Präsenz- und Distanzphasen des Unterrichts. Die Anwendung wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus als Bestandteil der BayernCloud Schule entwickelt und fortlaufend weiterentwickelt. Die Anwendung soll dabei insbesondere folgende Kriterien erfüllen: - Plattformunabhängig (Gerätetypen, Betriebsystem) - Browserbasiert - Responsives Design - OfflineApp/PWA - DSGVO-konforme Ausgestaltung - Barrierefrei nach WCGA - Kollaboration - Sehr gutes Schreibgefühl / hohe Qualität der Stifteingabe mit Handballenerkennung - Grundschultauglichkeit -> Simplizität - Spezielle Schulschriften mit individuellen Menüs integrierbar - WOPI-Anbindung - Dateien offline speicherbar - Teilmechanismus/Freigaben zwischen Lehrern und Schülern - Import/Export von PDF-Dateien und Bildern - Einbinden von Videos und Webseiten - Anpassungen an ByCS möglich (Design, Repositories, CSP, ...) - Geodreieck und Zirkel - Import von GGS-Files (bisheriges Format) möglich Im Rahmen der Markterkundung sollen insbesondere Erkenntnisse darüber bringen, - inwieweit Marktteilnehmer in der Lage sind, die bestehende Board-Anwendung zu über-nehmen, warten, pflegen und weiterentwickeln; - ob am Markt bereits andere, für den schulischen Einsatz geeignete Board-Anwendungen vorhanden sind; - ob solche Anwendungen die fachlichen und technischen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können; - ob und unter welchen Voraussetzungen eine alternative Anwendung in die ByCS-Umgebung integriert werden kann; - welche technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Risiken mit den unterschiedlichen Lösungsvarianten verbunden sind. Bitte wenden Sie sich bis spätestens 20. September 2026, 23.59 Uhr, an markterkundung@abante.de, wenn Sie Interesse an einer Beteiligung an der hiesigen Markterkundung haben. Eine Vergütung Ihrer Beteiligung erfolgt nicht. Auch ein Anspruch auf Beteiligung an einem u.U. sich anschließenden Vergabeverfahren besteht nicht. Die Entscheidung, ob ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, soll gerade erst durch die hiesige Markterkundung herbeigeführt werden. Geben Sie in Ihrer initialen Anfrage bitte bereits möglichst detailliert an, was Sie qualifiziert und welche Kapazitäten Sie haben, um die angedachten Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sich für eine Beschaffung am Markt entscheidet. Dies ist nötig, um die Seriosität der Anfrage beurteilen zu können.