S-Bahn Stuttgart
S-Bahn Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsdienstleistungen auf den Strecken der S-Bahn Stuttgart sowie zwei Regionalbahnen (RB64 "Teckbahn" und RB11 "Schusterbahn"). Der Leistungsumfang beträgt insgesamt voraussichtlich ca. 14,3 Mio. Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr (Grundangebot), zuzüglich optionaler Leistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern sowie eines Korridors für Leistungsänderungen von +/- 25 % des Grundangebots zu Grenzkosten. Die Betriebsaufnahme erfolgt voraussichtlich zum 10.12.2034. Zur S-Bahn Stuttgart zählen voraussichtlich die folgenden Linien: - S1 Kirchheim (Teck) / Nürtingen - Wendlingen - Plochingen - Esslingen - Stuttgart Hbf - Böblingen - Herrenberg (- Horb); - S2 Schorndorf - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen (- Flughafen/Messe); - S3 Backnang - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen - Neuhausen a.d.F.; - S4 Backnang - Marbach - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S5 Bietigheim-Bissingen - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße - Stuttgart-Vaihingen - Böblingen; - S6/60 Weil der Stadt / Böblingen - Renningen - Stuttgart-Zuffenhausen - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S62 Weil der Stadt - Renningen - Leonberg - Stuttgart-Feuerbach; - RB11 Stuttgart-Untertürkheim - Kornwestheim; - RB64 Kirchheim (Teck) - Oberlenningen. Der Verkehrsvertrag wird voraussichtlich als Bruttovertrag mit qualitativem Anreizsystem für 15 Jahre vergeben und endet voraussichtlich zum 12.12.2049. Für besonders gelagerte Ausnahmefälle wird der Verkehrsvertrag voraussichtlich eine Sonderregelung nach Ablauf von zehn Vertragsjahren vorsehen. Einen Teil der für den Betrieb erforderlichen Fahrzeugflotte wird der Auftraggeber dem EVU bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich insgesamt bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zur Verfügung stellen, unter Umständen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge; Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie viele Gebrauchtfahrzeuge der Auftraggeber dem EVU bereitstellen wird. Zudem steht noch nicht fest, inwieweit das EVU verpflichtet sein wird, Instandhaltungsleistungen für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gebrauchtfahrzeuge zu erbringen. Zusätzlich muss das EVU voraussichtlich die Neufahrzeuge für die Regionalbahnen (Teckbahn und Schusterbahn) beschaffen und instandhalten. Der Aufgabenträger erwägt derzeit aber auch, diese Fahrzeuge über die SFBW zu erwerben oder von dieser bereitstellen zu lassen. In diesem Fall wird die SFBW als Auftraggeber diesem Vergabeverfahren hinzutreten. Die weiteren für die Verkehrsleistungen notwendigen Fahrzeuge soll das EVU als Neufahrzeuge beschaffen und an den Auftraggeber übertragen. Das EVU soll die zu beschaffenden Neufahrzeuge instand halten. Darüber hinaus ist ein Redesign der beigestellten Fahrzeuge vom Typ ET 430 während der Vertragslaufzeit vorgesehen. Ziel des Aufgabenträgers ist dabei die Verbesserung der Fahrgastinformation und der Aufenthaltsqualität sowie die Angleichung an die neue Fahrzeugflotte. Die Zuständigkeit für das Redesign ist abhängig vom weiteren Fortgang der Verhandlungen zu den Gebrauchtfahrzeugen, Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger verpflichtet das EVU nach § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Fall eines Betreiberwechsels, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt wäre. Die Pflicht des EVU beschränkt sich auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der nach diesem Vertrag auf das EVU übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Soweit ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, gehen die danach anwendbaren Regelungen vor.