Fahrradmietsystems HürthBike
Fahrradmietsystem HürthBike
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Bereitstellung, Implementierung, der Betrieb sowie die Wartung eines stationsgebundenen Fahrradmietsystems „HürthBike“ im Gebiet der Stadt Hürth. Das System soll als öffentlich zugängliches, digitales Mobilitätsangebot zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen und eine flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes mit Mietfahrrädern sicherstellen. Ziel ist insbesondere die Förderung klimafreundlicher Mobilität, die Verbesserung der intermodalen Verkehrskette sowie die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Der Auftrag umfasst insbesondere: Lieferung, Bereitstellung und Betrieb von konventionellen Mietfahrrädern, Pedelecs sowie testweise E-Cargobikes, Planung, Aufbau, Inbetriebnahme und Unterhaltung von festen sowie virtuellen Mietstationen, Bereitstellung einer digitalen Buchungs- und Verwaltungsplattform einschließlich Smartphone-App für iOS und Android, Integration von ÖPNV-eTickets (VRS/VDV-Kernapplikation, NFC/RFID), Bereitstellung offener Schnittstellen zur Integration in Mobility-as-a-Service-Systeme (MaaS) sowie Anbindung an die Multimodale Datendrehscheibe NRW, Durchführung des operativen Betriebs einschließlich Redistribution, Kundenservice, Wartung, Reparatur und Instandhaltung, Bereitstellung eines Abrechnungs- und Bezahlsystems, Bereitstellung anonymisierter Nutzungs- und Betriebsdaten für Monitoring- und Berichtszwecke. Das Fahrradmietsystem soll insbesondere entlang der Stadtbahnlinie 18, am Zentralen Omnibusbahnhof/Hürth Park, in zentralen Bereichen der Stadtteile sowie am Naherholungsgebiet Otto-Maigler-See eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Integration zusätzlicher E-Cargobike-Stationen in ausgewählten Wohnquartieren vorgesehen. Die Stationen sind modular und erweiterbar auszuführen. Das System muss eine flexible Erweiterung um zusätzliche Stationen und Fahrzeuge ermöglichen. Die Fahrräder und Pedelecs müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften der StVZO, entsprechen und über GPS-Ortung verfügen. Die Betriebsaufnahme erfolgt nach erfolgreicher Implementierung und Abnahme des Systems. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.